09.02.2022, 21:09
(08.02.2022, 08:16)Praktiker schrieb: Die Polizei hat regelmäßig mit Infektionskrankheiten zu tun - zu Tuberkulose, Hepatitis usw. findest Du vielleicht sogar Rechtsprechung. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Beamten die mit ihrem Dienst verbundenen besonderen Gefahren hinnehmen müssen - manche, die festgenommen werden sollen, schießen ja sogar, oder denk mal gar an Soldaten, was die hinnehmen müssen.
Die Fürsorgepflicht wird sich eher darin zeigen, dass der Dienstherr für Ausbildung und Schutzausrüstung sorgen muss, um die Gefahren zu minimieren. Die Frage kann also nur sein, ob die Beamten in Deinem Fall Maske usw. gestellt bekommen, was aber sicherlich der Fall ist.
Ich war als Richter auch auf der Corona-Station, weil das Gesetz es so befiehlt, und Ärzte und Pfleger haben da auch gearbeitet, die sind nicht mal Beamte...
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!:)
Nachrichten in diesem Thema
Weisungsrecht des Dienstherren - Corona - von GastBw - 07.02.2022, 20:32
RE: Weisungsrecht des Dienstherren - Corona - von HerrKules - 07.02.2022, 20:33
RE: Weisungsrecht des Dienstherren - Corona - von Gast - 07.02.2022, 21:55
RE: Weisungsrecht des Dienstherren - Corona - von Praktiker - 08.02.2022, 08:16
RE: Weisungsrecht des Dienstherren - Corona - von GastBW - 09.02.2022, 21:09








