05.02.2022, 21:06
In NRW (nur als Beispiel) muss der Ausbilder kein Volljurist sein. Die Referendare aus NRW können sowohl die Wahl- als auch die Verwaltungsstation bei einer AHK verbringen, egal ob es dort einen Volljuristen gibt (bei der Bezirksregierung Düsseldorf muss man sich dann aber auf nervende Diskussionen einstellen). Das erklärt, warum es dort bei der AHK vielleicht Referendare gibt, du selbst aber dort nicht hingehen darfst.
Nachrichten in diesem Thema
Hessen: Wahlstation im Ausland (AHK), Volljurist als Ausbilder? - von Wählscheibentelefon - 04.02.2022, 12:13
RE: Hessen: Wahlstation im Ausland (AHK), Volljurist als Ausbilder? - von Wjje - 04.02.2022, 12:23
RE: Hessen: Wahlstation im Ausland (AHK), Volljurist als Ausbilder? - von Wählscheibentelefon - 04.02.2022, 13:56
RE: Hessen: Wahlstation im Ausland (AHK), Volljurist als Ausbilder? - von Gast - 04.02.2022, 14:14
RE: Hessen: Wahlstation im Ausland (AHK), Volljurist als Ausbilder? - von gastrefhessen - 04.02.2022, 15:18
RE: Hessen: Wahlstation im Ausland (AHK), Volljurist als Ausbilder? - von Gast - 05.02.2022, 21:06
RE: Hessen: Wahlstation im Ausland (AHK), Volljurist als Ausbilder? - von Gast - 26.02.2022, 13:51








