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  5. Strafbefehl Einspruch
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Strafbefehl Einspruch
Gast
Unregistered
 
#3
02.02.2022, 18:04
(02.02.2022, 17:34)Thomas schrieb:  Hallo, bin etwas überfragt, es geht um einen Strafbefehl und dem rechtzeitig eingelegten Einspruch ( HV folgt noch, bereits terminiert). Trotzdem hat die Polizei den Führerschein eingezogen. Der Einspruch hat doch suspensiveffekt oder etwa nicht? Kann ja nicht sein, dass die Polizisten den Einspruch nicht in der Akte vermerkt bekommen haben oder? Frage an die praktiker

Die Polizei darf den Führerschein bei Gefahr im Verzug beschlagnahmen, wenn die Voraussetzungen von § 111a StPO vorliegen.
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Strafbefehl Einspruch - von Thomas - 02.02.2022, 17:34
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 18:04
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 18:04
RE: Strafbefehl Einspruch - von Thomas - 02.02.2022, 19:16
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 23:55
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 19:24
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 19:25


 

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