02.02.2022, 17:34
Hallo, bin etwas überfragt, es geht um einen Strafbefehl und dem rechtzeitig eingelegten Einspruch ( HV folgt noch, bereits terminiert). Trotzdem hat die Polizei den Führerschein eingezogen. Der Einspruch hat doch suspensiveffekt oder etwa nicht? Kann ja nicht sein, dass die Polizisten den Einspruch nicht in der Akte vermerkt bekommen haben oder? Frage an die praktiker
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Strafbefehl Einspruch - von Thomas - 02.02.2022, 17:34
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 18:04
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 18:04
RE: Strafbefehl Einspruch - von Thomas - 02.02.2022, 19:16
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 23:55
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 19:24
RE: Strafbefehl Einspruch - von Gast - 02.02.2022, 19:25








