• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Anwalts- und Wahlstation
  5. Zusatzvergütung NRW - Kürzung
Antworten

 
Zusatzvergütung NRW - Kürzung
RefNRW22
Unregistered
 
#1
29.01.2022, 19:39
Kurz zum Hintergrund: Meine Ausbildungskanzlei im Rahmen der Anwaltsstation hat mir im Vorstellungsgespräch erklärt, dass sie ein monatliches Entgelt von 800 Euro für drei Wochenarbeitstage bezahlen. Nunmehr hat die Kanzlei 800 Euro an das LBV NRW überwiesen und dieses entsprechend der seit 2017 geltenden Regelung 25 % pauschal abgezogen, sodass sich das Gesamtbrutto vereinfacht gesagt aus der Unterhaltsbeihilfe und 600€ meiner Ausbildungskanzlei errechnet.

Vor 2017 haben die Kanzleien die Sozialversicherungsbeiträge selbst abgeführt. In meinem Fall hätte das für die Kanzlei eine monatliche Belastung von knapp unter 1000 € bedeutet (800€ Brutto zzgl. rund 25 % Lohnnebenkosten, d.h. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, etc.).

Wenn diese Kanzlei nun "nur" die 800 € brutto an das LBV überweist und diese dann entsprechend die Unterhaltsbeihilfe um 25 % kürzt (also im Endeffekt nur 600€ "mehr" berücksichtigt werden), wirkt die "neue" Rechtslage doch ausschließlich zu Lasten des Referendars? Denn neben den 25 % gehen natürlich auf das Gesamtbrutto noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern weg. Im Ergebnis hat der Referendar nach meinem Verständnis also weniger Netto und die Ausbildungsstelle spart sich - hier im Beispiel - ca. 200 €.

Ich hatte das entsprechende Merkblatt der hiesigen OLGs derart verstanden, dass die Kanzleien bei vereinbarten 800€ entsprechend 1.000€ an das LBV überweisen. Lohnt es sich die Kanzlei einmal darauf anzusprechen oder liegt bei mir schlicht irgendwo ein Denkfehler vor? Wie läuft das bei euch? Wird der vereinbarte Betrag + 25 % an das LBV überwiesen? Besten Dank :)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von RefNRW22 - 29.01.2022, 19:39
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast - 30.01.2022, 00:57
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast - 30.01.2022, 09:17
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast1992 - 31.01.2022, 11:37


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus