29.01.2022, 19:39
Kurz zum Hintergrund: Meine Ausbildungskanzlei im Rahmen der Anwaltsstation hat mir im Vorstellungsgespräch erklärt, dass sie ein monatliches Entgelt von 800 Euro für drei Wochenarbeitstage bezahlen. Nunmehr hat die Kanzlei 800 Euro an das LBV NRW überwiesen und dieses entsprechend der seit 2017 geltenden Regelung 25 % pauschal abgezogen, sodass sich das Gesamtbrutto vereinfacht gesagt aus der Unterhaltsbeihilfe und 600€ meiner Ausbildungskanzlei errechnet.
Vor 2017 haben die Kanzleien die Sozialversicherungsbeiträge selbst abgeführt. In meinem Fall hätte das für die Kanzlei eine monatliche Belastung von knapp unter 1000 € bedeutet (800€ Brutto zzgl. rund 25 % Lohnnebenkosten, d.h. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, etc.).
Wenn diese Kanzlei nun "nur" die 800 € brutto an das LBV überweist und diese dann entsprechend die Unterhaltsbeihilfe um 25 % kürzt (also im Endeffekt nur 600€ "mehr" berücksichtigt werden), wirkt die "neue" Rechtslage doch ausschließlich zu Lasten des Referendars? Denn neben den 25 % gehen natürlich auf das Gesamtbrutto noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern weg. Im Ergebnis hat der Referendar nach meinem Verständnis also weniger Netto und die Ausbildungsstelle spart sich - hier im Beispiel - ca. 200 €.
Ich hatte das entsprechende Merkblatt der hiesigen OLGs derart verstanden, dass die Kanzleien bei vereinbarten 800€ entsprechend 1.000€ an das LBV überweisen. Lohnt es sich die Kanzlei einmal darauf anzusprechen oder liegt bei mir schlicht irgendwo ein Denkfehler vor? Wie läuft das bei euch? Wird der vereinbarte Betrag + 25 % an das LBV überwiesen? Besten Dank :)
Vor 2017 haben die Kanzleien die Sozialversicherungsbeiträge selbst abgeführt. In meinem Fall hätte das für die Kanzlei eine monatliche Belastung von knapp unter 1000 € bedeutet (800€ Brutto zzgl. rund 25 % Lohnnebenkosten, d.h. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, etc.).
Wenn diese Kanzlei nun "nur" die 800 € brutto an das LBV überweist und diese dann entsprechend die Unterhaltsbeihilfe um 25 % kürzt (also im Endeffekt nur 600€ "mehr" berücksichtigt werden), wirkt die "neue" Rechtslage doch ausschließlich zu Lasten des Referendars? Denn neben den 25 % gehen natürlich auf das Gesamtbrutto noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern weg. Im Ergebnis hat der Referendar nach meinem Verständnis also weniger Netto und die Ausbildungsstelle spart sich - hier im Beispiel - ca. 200 €.
Ich hatte das entsprechende Merkblatt der hiesigen OLGs derart verstanden, dass die Kanzleien bei vereinbarten 800€ entsprechend 1.000€ an das LBV überweisen. Lohnt es sich die Kanzlei einmal darauf anzusprechen oder liegt bei mir schlicht irgendwo ein Denkfehler vor? Wie läuft das bei euch? Wird der vereinbarte Betrag + 25 % an das LBV überwiesen? Besten Dank :)
Nachrichten in diesem Thema
Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von RefNRW22 - 29.01.2022, 19:39
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast - 30.01.2022, 00:57
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast - 30.01.2022, 09:17
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast1992 - 31.01.2022, 11:37