29.01.2022, 18:00
(29.01.2022, 17:24)Gast schrieb: §4 FAO
(2) Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.
D.h du darfst jedes Jahr deine Fortbildungen machen, nachdem du den theoretischen Teil hast, sonst verfällt er und du kannst ihn erneut machen. Fortbildungen kosten Zeit und Geld.
Und was bedeutet der Zusatz "Lehrgangszeiten sind anzurechnen"?
Der Lehrgang umfasst 120 Zeitstunden. Was wird dann wie angerechnet? Wenn man z.B. im Jahr 2022 jetzt den Lehrgang macht, und die Klausuren 2023 schreibt. Was wird dann angerechnet?
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Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von GastStudi - 10.01.2022, 23:29
RE: Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von Gast - 28.01.2022, 14:14
RE: Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von Gast - 29.01.2022, 14:33
RE: Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von Gast - 29.01.2022, 15:59
RE: Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von Gast - 29.01.2022, 16:49
RE: Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von Lawliet - 29.01.2022, 12:01
RE: Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von Gast - 29.01.2022, 17:24
RE: Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von Gast - 29.01.2022, 18:00
RE: Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von Gast - 30.01.2022, 01:59