29.01.2022, 16:49
(29.01.2022, 15:59)Gast schrieb:(29.01.2022, 14:33)Gast schrieb:(28.01.2022, 14:14)Gast schrieb: Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die meisten werden eine Frist haben, bis wann du die Klausuren schreiben musst, ohne dass du den Kurs verlängerst.
Ich z.B. habe meine an der FernUni Hagen gemacht und musste einmalig kostenpflichtig um 3 Monate verlängern.
Mit der FAO hat das nur insoweit zu tun, dass du ab Beginn des FA-Kurses deine 15 Fortbildungsstunden jedes Jahr leisten musst. Der Kurs wird dabei angerechnet.
An der FernUni Hagen muss man Lernkontrollaufgaben einreichen. Hast du in einem Jahr zu wenig gemacht (ich glaube mindestens 2 pro Jahr waren für die 15h notwendig), hast du deine Fortbildungspflicht nicht erfüllt.
Musst du die Fortbildung nicht erst ab Erhalt des Fachanwaltstitels machen?
nein. Wie kommst du drauf? Schon einmal FAO gelesen? Steht alles drin
Ja ich habe sie gelesen, eben drum kam ich darauf. Wenn du den theoretischen Teil abgelegt hast, fürhst du doch noch keine Fachanwaltsbezeichnung?
§ 15
Fortbildung
(1) 1 Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. 2 Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus. 3 Bei dozierender Teilnahme ist die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
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Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von GastStudi - 10.01.2022, 23:29
RE: Frist Fachanwaltslehrgang Klausuren - von Gast - 28.01.2022, 14:14
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