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Zulassung Rechtsanwalt
Gast
Unregistered
 
#2
26.01.2022, 18:52
Du führst eine Doppelzulassung durch:

Einmal als RA in deiner Wohnzimmerkanzlei und einmal als Syndikus. Hierfür gibt es bei der RAK einen Antrag als Vordruck.
Du erhälts dann 2 beA Karten.


Beim Versordungswerk dann noch einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen RV stellen.

RA-Tätigkeiten sind umsatzsteuerpflichtig. Wenn du keine Umsätze hast, dann fällt auch keine Ust. an. Wenn schon Umsatz, dann auch USt..
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Nachrichten in diesem Thema
Zulassung Rechtsanwalt - von GastHessRef - 26.01.2022, 12:14
RE: Zulassung Rechtsanwalt - von Gast - 26.01.2022, 18:52
RE: Zulassung Rechtsanwalt - von bln - 27.01.2022, 19:55


 

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