24.01.2022, 21:04
(24.01.2022, 20:58)Gast326 schrieb:(24.01.2022, 20:06)Beamtenbienchen schrieb: Das Thema finde ich sehr interessant. Bin selbst in einer Bundesbehörde und bin in meinem Referat unzufrieden. Ich weiß aber noch nicht so richtig, wie ich mich aus der Situation befreien soll. Ich weiß jedenfalls, dass meine Behörde Weggänge aus der Behörde an sich durchaus zu verhindern versucht.
Es gibt doch aber auch andere Referate, wäre ein Wechsel im Haus keine Alternative?
Hinsichtlich der Weggänge ist zwischen Abordnungen und Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung zu unterscheiden.
Erstere (reine Abordnungen) bedeuten eine Ausleihe, häufig für 2 Jahre, und anschließende Rückkehr. Das ist für die abgebende Behörde unattraktiv, weil deine Stelle nur befristet für die Dauer deiner Abordnung und nicht dauerhaft nachbesetzt werden kann.
Letztere (Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung) sind vor allem das Mittel der Wahl, wenn du dich erfolgreich in einem externen Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hast. Da wirst du zunächst für 3 bis 6 Monate abgeordnet und dann versetzt. Dein Dienstposten in der alten Behörde kann dann nachbesetzt werden. Sowas wird eigentlich nicht verhindert, es sei denn man ist ein seltener IT-Spezialist.
Die Behörde MUSS einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aber NICHT zustimmen.
Klar, meistens stimmt sie zu. Aber eben nicht immer. Gibts genug Gerichtsverfahren zu.
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Aus Verwaltung wegbewerben, anonym? - von Gastmitfrage - 22.01.2022, 10:08
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