23.01.2022, 23:22
Zum besseren Verständnis des Sachverhalts solltest Du noch mitteilen, wozu Du zustimmen sollst... Wenn die Zustimmung auf etwas Rechtswidriges gerichtet ist, darfst Du sie natürlich nicht erteilen, sonst schon. Ob es inhaltlich für Dich günstig ist, wäre dann die nächste Frage. Und ob man von solchen Mandanten überhaupt Mandate annehmen sollte, müssten die Anwaltskollegen hier schreiben - aus Sicht der Justiz klingt es schwer querulatorisch...
Nachrichten in diesem Thema
Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von Gast - 23.01.2022, 16:35
RE: Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von Gast - 23.01.2022, 18:09
RE: Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von BLN - 23.01.2022, 19:44
RE: Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von Gast - 23.01.2022, 22:46
RE: Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von Praktiker - 23.01.2022, 23:22









