23.01.2022, 19:44
Vertragsfreiheit !!! Du kannst mit deinem Mandanten über den Inhalt des Vertrages oder der Zustimmungserklärung verhandeln. Du musst es sicherlich nicht unterschreiben und übernehmen. Warum solltest du?!
Aber ich kann mir unter deinem geschilderten Sachverhalt auch nicht wirklich was vorstellen xD
Aber ich kann mir unter deinem geschilderten Sachverhalt auch nicht wirklich was vorstellen xD
Nachrichten in diesem Thema
Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von Gast - 23.01.2022, 16:35
RE: Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von Gast - 23.01.2022, 18:09
RE: Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von BLN - 23.01.2022, 19:44
RE: Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von Gast - 23.01.2022, 22:46
RE: Pflicht zur Verwendung gestellter Verträge - von Praktiker - 23.01.2022, 23:22








