23.01.2022, 11:40
Eine Frage dazu: ich bin ja als Richter nicht gezwungen, jeden Tag ins Büro zu kommen. D.h. ich könnte ja zB von montags bis donnerstags im Büro arbeiten und freitags von zuhause.
Bin ich denn verpflichtet, wirklich „zuhause“ zu arbeiten? Muss ich mir zwingend Urlaub nehmen, wenn ich einen Tag woanders bin?
Hintergrund: ich könnte ja von montags bis donnerstags so viel wie möglich wegschaffen und dann Donnerstagabend in den „Urlaub“ fahren, also zB eine Städtereise machen, und Sonntagabend wieder kommen. Ich wäre erreichbar, könnte auch den Dienstlaptop mitnehmen.
Nach meinem Verständnis der richterlichen Unabhängigkeit kann mir niemand vorschreiben, WO ich meine Arbeit mache. Aber ggf hat es Versicherungsrechtliche Gründe, dass ich nicht einfach ohne Urlaubsantrag freitags weg fahren könnte?
Bin ich denn verpflichtet, wirklich „zuhause“ zu arbeiten? Muss ich mir zwingend Urlaub nehmen, wenn ich einen Tag woanders bin?
Hintergrund: ich könnte ja von montags bis donnerstags so viel wie möglich wegschaffen und dann Donnerstagabend in den „Urlaub“ fahren, also zB eine Städtereise machen, und Sonntagabend wieder kommen. Ich wäre erreichbar, könnte auch den Dienstlaptop mitnehmen.
Nach meinem Verständnis der richterlichen Unabhängigkeit kann mir niemand vorschreiben, WO ich meine Arbeit mache. Aber ggf hat es Versicherungsrechtliche Gründe, dass ich nicht einfach ohne Urlaubsantrag freitags weg fahren könnte?
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"Längere" Urlaube als Richter - von Gast - 06.01.2022, 12:06
RE: "Längere" Urlaube als Richter - von Gast - 06.01.2022, 12:37
RE: "Längere" Urlaube als Richter - von Gast - 06.01.2022, 17:45
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RE: "Längere" Urlaube als Richter - von Gast - 07.01.2022, 07:57
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