19.01.2022, 18:48
Bei deiner Schilderung passt mE vieles nicht zusammen, daher vielleicht mal folgende Rückfragen/Klarstellungen:
1. Elterngeld berechnet sich nach dem (Netto)Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Je nachdem wie der Ablauf des Bewerbungsverfahrens und Fortschritts deiner Schwangerschaft ist (dazu gleich), wirst du also vielleicht mit Glück noch einen Monat Gehalt beziehen können, mit nennenswertem Elterngeld wirst du aber auf keinen Fall rechnen können. Das natürlich nur, falls für Beamte nicht wieder Sonderregeln gelten, ich meine aber, das hier ein Gleichlauf zu den Angestellten besteht.
2. Du bist im 6. Monat schwanger, dein Mutterschutz beginnt aber erst im Mai? Entweder ein medizinisches Wunder oder hier stimmt etwas mit den Sachverhaltsangaben nicht. Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt.
3. Ausgehend von 1. und 2. und deinem eigentlichen Wunsch, noch länger in Elternzeit zu gehen, deinen Arbeitgeber aber nicht zu verärgern, könntest du auch erwägen, dich erst nach der Erziehungsphase (ggf. kommt noch ein zweites Kind?) auf die Stelle zu bewerben. Das verschafft dir die notwendige Flexibilität und persönliche Freiheit, aber natürlich verbunden mit dem Risiko, dass du keine feste Stelle in der Hinterhand hast. Dafür "blockierst" du aber nicht auf Jahre hinaus eine Planstelle, was die Verwaltung sicher freuen dürfte und kannst mit offenen Karten spielen, was für mich persönlich wichtig wäre.
4. Vereinbarkeit Familie/Job ist sicher einer der Hauptgründe, zum öD zu gehen, da man hier über die Verteilung der VErfahren und Eingangszahlen so ziemlich jeden Prozentsatz an Teilzeit berücksichtigen kann und Arbeit von zuhause aus zum Standard gehört. Die Arbeitslast dürfte jedoch insbesondere am Anfang nicht zu unterschätzen sein
1. Elterngeld berechnet sich nach dem (Netto)Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Je nachdem wie der Ablauf des Bewerbungsverfahrens und Fortschritts deiner Schwangerschaft ist (dazu gleich), wirst du also vielleicht mit Glück noch einen Monat Gehalt beziehen können, mit nennenswertem Elterngeld wirst du aber auf keinen Fall rechnen können. Das natürlich nur, falls für Beamte nicht wieder Sonderregeln gelten, ich meine aber, das hier ein Gleichlauf zu den Angestellten besteht.
2. Du bist im 6. Monat schwanger, dein Mutterschutz beginnt aber erst im Mai? Entweder ein medizinisches Wunder oder hier stimmt etwas mit den Sachverhaltsangaben nicht. Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt.
3. Ausgehend von 1. und 2. und deinem eigentlichen Wunsch, noch länger in Elternzeit zu gehen, deinen Arbeitgeber aber nicht zu verärgern, könntest du auch erwägen, dich erst nach der Erziehungsphase (ggf. kommt noch ein zweites Kind?) auf die Stelle zu bewerben. Das verschafft dir die notwendige Flexibilität und persönliche Freiheit, aber natürlich verbunden mit dem Risiko, dass du keine feste Stelle in der Hinterhand hast. Dafür "blockierst" du aber nicht auf Jahre hinaus eine Planstelle, was die Verwaltung sicher freuen dürfte und kannst mit offenen Karten spielen, was für mich persönlich wichtig wäre.
4. Vereinbarkeit Familie/Job ist sicher einer der Hauptgründe, zum öD zu gehen, da man hier über die Verteilung der VErfahren und Eingangszahlen so ziemlich jeden Prozentsatz an Teilzeit berücksichtigen kann und Arbeit von zuhause aus zum Standard gehört. Die Arbeitslast dürfte jedoch insbesondere am Anfang nicht zu unterschätzen sein
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Zusage Proberichter + schwanger - von Sklenice - 19.01.2022, 17:04
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von C8H10N4O2 - 19.01.2022, 18:48
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Sklenice - 19.01.2022, 23:20
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 19.01.2022, 23:34
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RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 20.01.2022, 12:18
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 20.01.2022, 09:49
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von omnimodo - 20.01.2022, 09:52
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von HerrKules - 20.01.2022, 10:08
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von guga - 20.01.2022, 11:44
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 20.01.2022, 12:14
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von guga - 20.01.2022, 12:24
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RE: Zusage Proberichter + schwanger - von HerrKules - 20.01.2022, 12:06
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Praktiker - 20.01.2022, 13:39
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von HerrKules - 20.01.2022, 13:40
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Praktiker - 20.01.2022, 23:29
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 21.01.2022, 00:24
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 21.01.2022, 11:28
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Praktiker - 21.01.2022, 13:38
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von C8H10N4O2 - 20.01.2022, 13:53
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 20.01.2022, 19:48
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RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 20.01.2022, 22:21
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 20.01.2022, 22:48
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Andreas - 21.01.2022, 14:43
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 21.01.2022, 19:13
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 23.01.2022, 16:39
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast187 - 24.01.2022, 09:46
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 24.01.2022, 09:51
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Gast - 24.01.2022, 10:15
RE: Zusage Proberichter + schwanger - von Anonym123456789 - 04.03.2022, 10:15