16.01.2022, 21:22
(16.01.2022, 10:53)regresskreisel schrieb:(15.01.2022, 22:23)Gast schrieb:(15.01.2022, 21:31)Gasto schrieb: Was ist überhaupt der Plan? Sollen 6 Leute gemeinsam ein Haus kaufen? Wollt ihr das als GbR machen oder kauft jeder Teile und ihr bildet eine WEG?Meines Erachtens nur als WEG sinnvoll, sonst trägt ja jeder das jeweilige Insolvenzrisiko der anderen.
Mehrgenerationenhaus mit den Eltern halte ich aus diversen Gründen für sinnvoll. Lustiger Weise haben wir uns heute für eine Besichtigung von einem Haus mit ausgebautem Nebengelass angemeldet, wo man die Eltern einquartieren könnte, wenn sie alt und krank sind. Mit Schwiegermutti wäre heikel, aber nun gut. Mit meinen Geschwistern und deren Anhang auf 40-50 Jahre? Alterverwalter.
Über die rechtliche Ausgestaltung habe ich mir tatsächlich noch nicht so viele Gedanken gemacht, es steht aber auf unserer to-Do-Liste ganz weit oben. Das wäre dann relevant, wenn sich ein solches Projekt tatsächlich umsetzen ließe. Wir würden uns dann natürlich beim Notar und auch Steuerberater beraten lassen, da ich in einem ganz anderen Rechtsgebiet Zuhause bin![]()
Aber vorab eine Frage: Für die Immobilie bräuchte man eine Teilungserklärung, sofern man eine WEG gründen möchte, richtig? Das ist ja logischerweise erst nach Eigentumserwerb möglich, sofern es nicht ein Objekt ist, das ohnehin schon als WEG existiert. Sollte das nicht der Fall sein, hat man im Grunde die Möglichkeit als Bruchteilsgemeinschaft oder GbR aufzutreten (bzw. eine andere Gesellschaftsform). Könnte man dann im Gesellschaftsvertrag die Gründung einer WEG festlegen, um das Insolvenzrisiko abzuwenden? Paar 1 ist noch nicht verheiratet, hier könnten ja ggf.auch schenkungssteuerliche Aspekte eine Rolle spielen, da ich den höheren Anteil der monatlichen Abtragsrate leiste.
Ich frage mich auch, ob man als GbR auch günstige Konditionen bekommt, da man seinen eigenen Anteil ja recht leicht übertragen kann (wenn dahingehend nichts geregelt wurde). Dieser Umstand ist doch für Banken eig nachteilig.
1. Der Verkäufer kann die Immobilie auch aufteilen und die Einheiten separat verkaufen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wird sich natürlich im Kaufpreis niederschlagen.
2. Die spätere Aufteilung des Grundstücks nach dem Kauf reduziert das Insolvenzrisiko nicht. Ihr haftet gegenüber der Bank weiter voll aus dem Darlehensvertrag. Die auf dem Grundstück lastende Grundschuld wandelt sich durch die Teilung in eine Gesamtgrundschuld auf allen Bruchteilen (=Wohneinheiten) um.
3. Aus diesem Grund verlangen Banken Bürgschaften durch die Gesellschafter, wenn sie Verträge mit GbR'en abschließen.
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