16.01.2022, 13:21
Hi,
ich sitze gerade an einem Urteil und in der Klageschrift wird schon die Überlassung vollstreckbarer Ausfertigungen nach 724 ZPO beantragt. Meine Frage: Muss ich dazu etwas tenorieren? So etwa "Den Klägern sind vollstreckbare Ausfertigungen zu überlassen" oder schreibe ich dazu nichts?
Wäre toll, wenn jemand helfen kann :)
ich sitze gerade an einem Urteil und in der Klageschrift wird schon die Überlassung vollstreckbarer Ausfertigungen nach 724 ZPO beantragt. Meine Frage: Muss ich dazu etwas tenorieren? So etwa "Den Klägern sind vollstreckbare Ausfertigungen zu überlassen" oder schreibe ich dazu nichts?
Wäre toll, wenn jemand helfen kann :)
Nachrichten in diesem Thema
Vollstreckbare Ausfertigung - von Ref2021 - 16.01.2022, 13:21
RE: Vollstreckbare Ausfertigung - von Andreas - 16.01.2022, 14:12
RE: Vollstreckbare Ausfertigung - von Ref2021 - 16.01.2022, 15:02
RE: Vollstreckbare Ausfertigung - von Praktiker - 18.01.2022, 22:58
RE: Vollstreckbare Ausfertigung - von Ref2021 - 19.01.2022, 14:34