15.01.2022, 10:02
(14.01.2022, 11:43)Gast schrieb:(14.01.2022, 10:58)GastNRW90 schrieb: Also müsste ich - wenn ich nicht plane Rechnungen zu schreiben - überhaupt keine Umsatzsteuernummer beim Finanzamt beantragen?
Sorry, ich stehe wirklich massiv auf dem Schlauch
Doch. Und Du musst auch Deine Einkünfte angeben in der Erklärung. Die sind aber innerhalb der Kleinunternehmergrenzen dann nicht steuerpflichtig
Wenn ihr selbst keinen Durchblick habt, helfen eure Posts ins Blaue hinein dem TE leider auch nicht.
Warum er eine Ustnr beantragen sollte, wenn er weder Ausgangs- noch Eingangsumsätze hat, erschließt sich mir nicht.
Also korrekterweise zeigst du dem FA deine Selbständigkeit an, mehr nicht. (Nicht vergessen, sie auch wieder rechtzeitig abzumelden, solltest du wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln.)
Und sofern du ALG I beziehst, bist du ohnehin veranlagungspflichtig, also musst eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die USt juckt dich in dem Zusammenhang nicht.
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 08:40
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 09:14
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 10:06
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 10:51
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 10:10
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 10:58
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 11:43
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 12:00
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 12:10
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 14:59
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 15:19
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 15.01.2022, 10:02