14.01.2022, 22:30
Wenn ein Auskunftsanspruch besteht, der nicht erfüllt wird, dann wird die Klage nicht ganz unebegründet sein. Richtig wäre wohl die Stufenklage (auf der Gegenseite). Der Bevollmächtigte muss in der Regel Auskunft erteilen, es sei den in der Vollmacht wurde darauf verzichtet.
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Nachrichten in diesem Thema
Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant - von DiePraktikerin - 13.01.2022, 09:50
RE: Aus der Praxis - von Refff - 13.01.2022, 10:17
RE: Aus der Praxis - von omnimodo - 13.01.2022, 10:58
RE: Aus der Praxis - von DiePraktikerin - 13.01.2022, 11:14
RE: Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant - von omnimodo - 13.01.2022, 14:27
RE: Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant - von Praktiker - 13.01.2022, 23:36
RE: Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant - von Grottentroll - 14.01.2022, 11:18
RE: Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant - von Gast - 14.01.2022, 22:30
RE: Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant - von omnimodo - 15.01.2022, 09:44
RE: Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant - von Grottentroll - 15.01.2022, 22:37
RE: Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant - von omnimodo - 15.01.2022, 22:55
RE: Aus der Praxis - Kostenfolge für Mandant - von Praktiker - 15.01.2022, 23:41