14.01.2022, 18:59
(14.01.2022, 15:14)Gast schrieb:(14.01.2022, 11:35)Gast schrieb: M&AM&A kann wenig mit Jura zu tun haben. Es ist aber umgekehrt durchaus möglich, dass man bei einem Partner angebunden ist, der neben der bloßen Transaktionsdurchführung auch die begleitenden Corporate-Themen behandelt. Das kann die Frage der Organhaftung ("93er Gutachten") oder auch mögliche Integrationsmaßnahmen (inkl. Spruchverfahren vor Gericht) betreffen. Öffentliche Übernahmen sind ebenfalls juristisch geprägt. Wer keine Lust auf Jura hat, ist bei M&A daher nicht per se falsch, sollte sich aber im Vorfeld genau über die konkrete Position informieren.
Zudem können durchaus je nach Verfahren durchaus auch mal einige Rechtsfragen auftauchen. Aber klar, in den Grundprozessen eher weniger.
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