14.01.2022, 18:27
Hallo zusammen,
habt ihr zufällig eine Faustformel, wann man im Strafurteil oder in der Revisionklausur den Feststellungsstil anwenden sollte? Habe das Gefühl, dass Tatbestandsmerkmale, die im Gutachten der S1-Klausur jedenfalls definiert würden, in der S2-Klausur gelegentlich einfach festgestellt werden. Täusche ich mich da in meinem Eindruck oder kann man das durchaus so sehen?
Vielen Dank Euch schon jetzt!
habt ihr zufällig eine Faustformel, wann man im Strafurteil oder in der Revisionklausur den Feststellungsstil anwenden sollte? Habe das Gefühl, dass Tatbestandsmerkmale, die im Gutachten der S1-Klausur jedenfalls definiert würden, in der S2-Klausur gelegentlich einfach festgestellt werden. Täusche ich mich da in meinem Eindruck oder kann man das durchaus so sehen?
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Feststellungsstil Strafurteil/Revision - von Thinkpositive - 14.01.2022, 18:27