14.01.2022, 14:59
(14.01.2022, 12:00)Gast Gast schrieb:(14.01.2022, 11:43)Gast schrieb:(14.01.2022, 10:58)GastNRW90 schrieb: Also müsste ich - wenn ich nicht plane Rechnungen zu schreiben - überhaupt keine Umsatzsteuernummer beim Finanzamt beantragen?
Sorry, ich stehe wirklich massiv auf dem Schlauch
Doch. Und Du musst auch Deine Einkünfte angeben in der Erklärung. Die sind aber innerhalb der Kleinunternehmergrenzen dann nicht steuerpflichtig
Also ich war auch mal für wenige Monate Einzelanwalt ohne Umsatz. Habe vorab nichts beim Finanzamt angegeben oder angefragt und habe am Jahresende ganz normal meine Steuererklärung gemacht und dort angegeben, dass ich für die Zeit als Anwalt selbstständig war ohne Einkünfte. Habe dann noch mein Arbeitszimmer für den Zeitraum abgesetzt sowie meine Zahlungen ans Versorgungswerk. Lief alles problemlos.
Und da hat das FA nicht an der Gewinnerzielungsabsicht gezweifelt?
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Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 08:40
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 09:14
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 10:06
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