14.01.2022, 10:06
(14.01.2022, 09:14)Gast Gast schrieb: Rechtsanwalt als freier Beruf ist nicht Umsatzsteuerpflichtig. Beim Finanzamt musst du vorab nichts angegeben, nur im Nachhinein eine Steuererklärung abgeben und deine Einkünfte auflisten.
RA nicht umsatzsteuerpflichtig? Auf unseren Rechnungen ist immer 19% Steuer ausgewiesen. Das geht höchstens als Kleinunternehmer und Umsatz unter 22.000 Euro und muss wohl beantragt werden. Schau auch mal in VV-Nr. 7008 RVG.
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Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 08:40
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 09:14
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