Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Arbeitslosigkeit und Zulassung
Antworten

 
Arbeitslosigkeit und Zulassung
GastNRW90
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2021
#1
14.01.2022, 08:40
Liebes Forum,
ich habe eine oder eher mehrere Frage zum Thema "Arbeitslosigkeit" und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. 

Mein bisheriges Arbeitsverhältnis als angestellter Rechtsanwalt wird enden und nicht nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis übergehen. Da ich noch nicht genau weiß, wohin meine berufliche Reise gehen wird, würde ich meine Zulassung zunächst gern beibehalten. 

Nun habe ich bereits mit dem Arbeitsamt gesprochen. Die zuständige Mitarbeiterin dort hat gesagt, dass ich mich jedenfalls arbeitslos melden soll, damit der Beitrag zum Versorgungswerk und die Krankenversicherung gezahlt werden.

Mit der Rechtsanwaltskammer habe ich bereits geklärt, dass ich meine Zulassung behalten kann, wenn ich unter meiner privaten Adresse eine Kanzlei anmelde. Das wäre dann wohl die typische Wohnzimmerkanzlei. Ich bräuchte also eine Versicherung, ein Kanzleischild, beA, etc.
Umsätze werde ich denke ich nicht generieren, sondern mich sofort um eine neue Anstellung bemühen. 
Ich frage mich vor diesem Hintergrund, wie ich die Situation mit dem Finanzamt regeln soll. 
Muss ich dort trotzdem eine Umsatzsteuernummer beantragen bzw. wann muss ich diese beantragen? Müsste ich dann immer eine Vorsteuererklärung abgeben oder wäre ich quasi ein Kleinunternehmer? 

Das ganze Thema verwirrt mich maximal, da ich bereits nicht nachvollziehen kann, wie es funktionieren soll arbeitslos gemeldet zu sein und gleichzeitig eine Wohnzimmerkanzlei anzumelden.

Ich wäre wirklich für jeden Erfahrungsbericht oder Hinweis dankbar.  Nervous
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 08:40
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 09:14
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 10:06
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 10:51
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 10:10
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 10:58
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 11:43
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 12:00
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 12:10
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 14:59
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 15:19
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 15.01.2022, 10:02


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus