14.01.2022, 08:40
Liebes Forum,
ich habe eine oder eher mehrere Frage zum Thema "Arbeitslosigkeit" und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Mein bisheriges Arbeitsverhältnis als angestellter Rechtsanwalt wird enden und nicht nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis übergehen. Da ich noch nicht genau weiß, wohin meine berufliche Reise gehen wird, würde ich meine Zulassung zunächst gern beibehalten.
Nun habe ich bereits mit dem Arbeitsamt gesprochen. Die zuständige Mitarbeiterin dort hat gesagt, dass ich mich jedenfalls arbeitslos melden soll, damit der Beitrag zum Versorgungswerk und die Krankenversicherung gezahlt werden.
Mit der Rechtsanwaltskammer habe ich bereits geklärt, dass ich meine Zulassung behalten kann, wenn ich unter meiner privaten Adresse eine Kanzlei anmelde. Das wäre dann wohl die typische Wohnzimmerkanzlei. Ich bräuchte also eine Versicherung, ein Kanzleischild, beA, etc.
Umsätze werde ich denke ich nicht generieren, sondern mich sofort um eine neue Anstellung bemühen.
Ich frage mich vor diesem Hintergrund, wie ich die Situation mit dem Finanzamt regeln soll.
Muss ich dort trotzdem eine Umsatzsteuernummer beantragen bzw. wann muss ich diese beantragen? Müsste ich dann immer eine Vorsteuererklärung abgeben oder wäre ich quasi ein Kleinunternehmer?
Das ganze Thema verwirrt mich maximal, da ich bereits nicht nachvollziehen kann, wie es funktionieren soll arbeitslos gemeldet zu sein und gleichzeitig eine Wohnzimmerkanzlei anzumelden.
Ich wäre wirklich für jeden Erfahrungsbericht oder Hinweis dankbar.
ich habe eine oder eher mehrere Frage zum Thema "Arbeitslosigkeit" und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Mein bisheriges Arbeitsverhältnis als angestellter Rechtsanwalt wird enden und nicht nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis übergehen. Da ich noch nicht genau weiß, wohin meine berufliche Reise gehen wird, würde ich meine Zulassung zunächst gern beibehalten.
Nun habe ich bereits mit dem Arbeitsamt gesprochen. Die zuständige Mitarbeiterin dort hat gesagt, dass ich mich jedenfalls arbeitslos melden soll, damit der Beitrag zum Versorgungswerk und die Krankenversicherung gezahlt werden.
Mit der Rechtsanwaltskammer habe ich bereits geklärt, dass ich meine Zulassung behalten kann, wenn ich unter meiner privaten Adresse eine Kanzlei anmelde. Das wäre dann wohl die typische Wohnzimmerkanzlei. Ich bräuchte also eine Versicherung, ein Kanzleischild, beA, etc.
Umsätze werde ich denke ich nicht generieren, sondern mich sofort um eine neue Anstellung bemühen.
Ich frage mich vor diesem Hintergrund, wie ich die Situation mit dem Finanzamt regeln soll.
Muss ich dort trotzdem eine Umsatzsteuernummer beantragen bzw. wann muss ich diese beantragen? Müsste ich dann immer eine Vorsteuererklärung abgeben oder wäre ich quasi ein Kleinunternehmer?
Das ganze Thema verwirrt mich maximal, da ich bereits nicht nachvollziehen kann, wie es funktionieren soll arbeitslos gemeldet zu sein und gleichzeitig eine Wohnzimmerkanzlei anzumelden.
Ich wäre wirklich für jeden Erfahrungsbericht oder Hinweis dankbar.
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 08:40
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 09:14
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 10:06
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 10:51
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 10:10
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von GastNRW90 - 14.01.2022, 10:58
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 11:43
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 12:00
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RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 14.01.2022, 14:59
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast Gast - 14.01.2022, 15:19
RE: Arbeitslosigkeit und Zulassung - von Gast - 15.01.2022, 10:02









