11.01.2022, 00:27
Liebe Forumsgemeinschaft,
Ich frage mich, wie es um "Karrierechancen" in der Justiz bestellt ist: Das betrifft sowohl die Karrierechancen bei Gericht, als auch bei der Staatsanwaltschaft:
1. Ab wann kann man sich in der Regel für die Erprobung bewerben?
2. Was sind die Kriterien? Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
3. Wie ist dann - bei erfolgreicher Beförderung - das Verhältnis zwischen Verwaltungstätigkeit und der "inhaltlichen" Arbeit?
Bin für jede Antwort dankbar, auch für Ausführungen die über meine Fragen hinausgehen:)
Liebe Grüße!
Ich frage mich, wie es um "Karrierechancen" in der Justiz bestellt ist: Das betrifft sowohl die Karrierechancen bei Gericht, als auch bei der Staatsanwaltschaft:
1. Ab wann kann man sich in der Regel für die Erprobung bewerben?
2. Was sind die Kriterien? Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
3. Wie ist dann - bei erfolgreicher Beförderung - das Verhältnis zwischen Verwaltungstätigkeit und der "inhaltlichen" Arbeit?
Bin für jede Antwort dankbar, auch für Ausführungen die über meine Fragen hinausgehen:)
Liebe Grüße!
Nachrichten in diesem Thema
Karrierechancen Justiz - von GÄsTINnnnn - 11.01.2022, 00:27
RE: Karrierechancen Justiz - von Gast - 11.01.2022, 07:39
RE: Karrierechancen Justiz - von Praktiker - 11.01.2022, 23:47








