09.01.2022, 15:55
Moin, ich plane gerade mein Ref in Berlin und habe ein paar Fragen zur Anwalts- und Wahlstation.
Wie handhaben das denn die größeren Kanzleien mit der Vergütung? Eine Vergütung für die Stationstätigkeit ist ja offiziell verboten. Die Nebentätigkeit darf aber nicht mehr 15 Stunden pro Woche umfassen. Bekommt man dann trotzdem die Vergütung für 3 bzw. 4 Wochenarbeitstage, obwohl im Vertrag nur 15 Stunden stehen?
Ist es üblich, dass die Vergütung auf die gesamte Anwaltsstation gestreckt wird, wenn man während der zweiten Stationshälfte taucht?
Und hat die Kürzung der Unterhaltsbeihilfe Auswirkungen darauf, was die Kanzleien zahlen?
Generell interessieren mich auch die Auslandsoptionen für die Wahlstation. Sollte man dazu gleich bei der Bewerbung für die Anwaltsstation anfragen oder wird eine Wahlstation im Ausland üblicherweise erst während der Anwaltsstation vereinbart?
Wie handhaben das denn die größeren Kanzleien mit der Vergütung? Eine Vergütung für die Stationstätigkeit ist ja offiziell verboten. Die Nebentätigkeit darf aber nicht mehr 15 Stunden pro Woche umfassen. Bekommt man dann trotzdem die Vergütung für 3 bzw. 4 Wochenarbeitstage, obwohl im Vertrag nur 15 Stunden stehen?
Ist es üblich, dass die Vergütung auf die gesamte Anwaltsstation gestreckt wird, wenn man während der zweiten Stationshälfte taucht?
Und hat die Kürzung der Unterhaltsbeihilfe Auswirkungen darauf, was die Kanzleien zahlen?
Generell interessieren mich auch die Auslandsoptionen für die Wahlstation. Sollte man dazu gleich bei der Bewerbung für die Anwaltsstation anfragen oder wird eine Wahlstation im Ausland üblicherweise erst während der Anwaltsstation vereinbart?
Nachrichten in diesem Thema
Anwalts- und Wahlstation in Berlin - von GastBerlin - 09.01.2022, 15:55
RE: Anwalts- und Wahlstation in Berlin - von Gast - 09.01.2022, 16:05