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  5. "Längere" Urlaube als Richter
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"Längere" Urlaube als Richter
Gast
Unregistered
 
#5
06.01.2022, 21:50
(06.01.2022, 12:06)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

Ich spiele mit dem ernsten Gedanken, mich in NRW in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Richter zu bewerben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es als Richter ohne Probleme möglichst ist, jährlich einen zusammenhängenden Urlaub von 3 Wochen zu nehmen? Dies ist mir wirklich wichtig, da ich gerne reise.

Über Erfahrungen würde ich mich freuen! :-)

Das ist kein Problem. Es ist halt so, dass du mit deinem Vertreter besprichst, was er mit deinen Akten macht. Regelmäßig macht er halt nur die Post, d.h. guckt sich den täglichen Eingang an und verfügt ggf was, legt was auf Wiedervorlage nach deinem Rückgang. Er macht aber halt keine großen Sachen. Dh das „Problem“ ist, dass nach deinem Urlaub eben viele Akten im Büro liegen und unbearbeitet sind oder jedenfalls nicht durch den Vertreter vorangebracht wurden. Wenn du drei Wochen am Stück weg bist, wartet am Ende dann einfach etwas mehr Arbeit auf dich als nach einer Woche.

Ich habe mal einen Kollegen vertreten, der 7 Wochen am Stück im Urlaub war (wegen Schwerbehinderung und mitgenommenen Urlaubstagen konnte er sich so lange Urlaub nehmen). Das ging auch und ich hatte nicht das Gefühl, dass er danach ins totale Chaos wiedergekommen ist. Einige Sachen haben sich sogar einfach so erledigt.

Insofern: geht! Nur anders als zB in einer Behörde macht deine Arbeit in der Zeit eben nur teilweise jemand anders.
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"Längere" Urlaube als Richter - von Gast - 06.01.2022, 12:06
RE: "Längere" Urlaube als Richter - von Gast - 06.01.2022, 12:37
RE: "Längere" Urlaube als Richter - von Gast - 06.01.2022, 17:45
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