06.01.2022, 11:34
Ich halte das System mit zwei (echten) Staatsexamina immer noch für den Königsweg. Wer als Volljuristen arbeiten möchte, der braucht einen grundsätzlichen Überblick über das Rechtssystem. Die Anforderungen dürfen keinesfalls gesenkt werden. Die Tätigkeit als Volljuristen, in welcher Position auch immer, ist von hohen Anforderungen geprägt, mit denen auch entsprechende Verantwortlichkeiten einhergehen.
Für unglücklich halte ich dagegen zwei Punkte, die vor den beiden Staatsexamina liegen:
1. Das Image der Rechtswissenschaften, dass man mit diesem quasi alles machen könne und dabei auch reich werde, letzteres sozusagen garantiert. Hierdurch werden zuviele, darunter auch viele ungeeignete Kandidaten angezogen.
2. Die Führung durch das Studium auch als Hinführung auf das 1. Staatsexamen, zugleich mit Blick bereits auf den sich in aller Regel anschließenden Vorbereitungsdienst und die Führung durch den Vorbereitungsdienst mit Hinführung auf das 2. Staatsexamen zugleich mit Blick auf das dahinterliegende Berufsleben sind mangelhaft. Mangelhaft sind sie deswegen, weil es von viel zu viel Zufällen abhängt, ob ein Student den richtigen Weg durchs Studium findet und sich anschließend im Referendariat weiter auf einen spätestens dann in den Blick zu nehmenden Beruf hin orientiert und ausbildet. Ich möchte damit nicht sagen, dass man jedem Abiturienten, Studenten oder Referendar die Verantwortung für seine Ausbildung abnehmen soll. Ich meine vielmehr, dass man, trotz der vielen Information, die man mittlerweile im Internet findet, schon vor Studienbeginn die für ein erfolgreiches Studium etc. notwendigen Informationen von den richtigen Stellen (spätestens von der Fakultät vor Studienbeginn, am besten vor Anmeldung) zur Verfügung stellt und den Informationsfluss über die verschiedenen Ausbildungsphasen koordiniert aufrechterhält.
Die Lehre braucht ein Qualitätsmanagement. Die Pflichtvorlesungen müssen auf das 1. Staatsexamen hin ausgerichtet werden. Die Didaktik bedarf bei vielen Professoren (an dieser Stelle muss ich sagen, ich weiß nicht, was der aktuelle Stand der Zeit ist) einer grundsätzlichen Ausbildung.
Das Ziel aller an der Ausbildung Beteiligten muss ein selbstständiger, selbstbewusster und fähiger Volljurist sein.
Für unglücklich halte ich dagegen zwei Punkte, die vor den beiden Staatsexamina liegen:
1. Das Image der Rechtswissenschaften, dass man mit diesem quasi alles machen könne und dabei auch reich werde, letzteres sozusagen garantiert. Hierdurch werden zuviele, darunter auch viele ungeeignete Kandidaten angezogen.
2. Die Führung durch das Studium auch als Hinführung auf das 1. Staatsexamen, zugleich mit Blick bereits auf den sich in aller Regel anschließenden Vorbereitungsdienst und die Führung durch den Vorbereitungsdienst mit Hinführung auf das 2. Staatsexamen zugleich mit Blick auf das dahinterliegende Berufsleben sind mangelhaft. Mangelhaft sind sie deswegen, weil es von viel zu viel Zufällen abhängt, ob ein Student den richtigen Weg durchs Studium findet und sich anschließend im Referendariat weiter auf einen spätestens dann in den Blick zu nehmenden Beruf hin orientiert und ausbildet. Ich möchte damit nicht sagen, dass man jedem Abiturienten, Studenten oder Referendar die Verantwortung für seine Ausbildung abnehmen soll. Ich meine vielmehr, dass man, trotz der vielen Information, die man mittlerweile im Internet findet, schon vor Studienbeginn die für ein erfolgreiches Studium etc. notwendigen Informationen von den richtigen Stellen (spätestens von der Fakultät vor Studienbeginn, am besten vor Anmeldung) zur Verfügung stellt und den Informationsfluss über die verschiedenen Ausbildungsphasen koordiniert aufrechterhält.
Die Lehre braucht ein Qualitätsmanagement. Die Pflichtvorlesungen müssen auf das 1. Staatsexamen hin ausgerichtet werden. Die Didaktik bedarf bei vielen Professoren (an dieser Stelle muss ich sagen, ich weiß nicht, was der aktuelle Stand der Zeit ist) einer grundsätzlichen Ausbildung.
Das Ziel aller an der Ausbildung Beteiligten muss ein selbstständiger, selbstbewusster und fähiger Volljurist sein.
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