29.12.2021, 19:51
Hallo zusammen!
zuerst einmal zu meiner Situation: Ich möchte mein Berufsleben in der Anwaltschaft beginnen, schließe es aber nicht aus, in den nächsten drei Jahren auch in ein Beamtenverhältnis zu wechseln. Nun stellt sich in Bayern für die (rentenversicherungsfreie) Referendarszeit die Frage, ob ich eine Nachversicherung (bei der DRV oder bei der Versorgungskammer) erkläre oder einen Aufschub dieser für den Fall beantrage, dass ich innerhalb von zwei Jahren SICHER in das Beamtenverhältnis wechsele. Da letzteres für mich ausscheidet (nicht innerhalb von zwei Jahren, außerdem Wechsel noch ungewiss), würde ich mich für die sofortige Nachversicherung entscheiden und (da ich bereits vor der Referendarszeit Beitragsjahre angesammelt habe und ich mit Ref-Zeit die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten voll bekomme) hier die DRV wählen.
Nun meine Frage: Was für einen Vor- oder Nachteil bringt mir oder dem Staat die sofortige Nachversicherung, wenn ich doch innerhalb von zwei Jahren in den Staatsdienst wechsele? Für die 40-Jahre Dienstzeit für den vollen Pensionsanspruch spielt dies ja keine Rolle, da hier ja die Ref-Zeit voll angerechnet (Art. 14 IV Nr. 4 BayBeamtVG) wird und dies ja eigentlich keine Frage der Nachversicherung ist, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
zuerst einmal zu meiner Situation: Ich möchte mein Berufsleben in der Anwaltschaft beginnen, schließe es aber nicht aus, in den nächsten drei Jahren auch in ein Beamtenverhältnis zu wechseln. Nun stellt sich in Bayern für die (rentenversicherungsfreie) Referendarszeit die Frage, ob ich eine Nachversicherung (bei der DRV oder bei der Versorgungskammer) erkläre oder einen Aufschub dieser für den Fall beantrage, dass ich innerhalb von zwei Jahren SICHER in das Beamtenverhältnis wechsele. Da letzteres für mich ausscheidet (nicht innerhalb von zwei Jahren, außerdem Wechsel noch ungewiss), würde ich mich für die sofortige Nachversicherung entscheiden und (da ich bereits vor der Referendarszeit Beitragsjahre angesammelt habe und ich mit Ref-Zeit die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten voll bekomme) hier die DRV wählen.
Nun meine Frage: Was für einen Vor- oder Nachteil bringt mir oder dem Staat die sofortige Nachversicherung, wenn ich doch innerhalb von zwei Jahren in den Staatsdienst wechsele? Für die 40-Jahre Dienstzeit für den vollen Pensionsanspruch spielt dies ja keine Rolle, da hier ja die Ref-Zeit voll angerechnet (Art. 14 IV Nr. 4 BayBeamtVG) wird und dies ja eigentlich keine Frage der Nachversicherung ist, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Nachrichten in diesem Thema
Referendarszeit (Bayern) - Sinn des Aufschubs der Nachversicherung - von BayRef19 - 29.12.2021, 19:51
RE: Referendarszeit (Bayern) - Sinn des Aufschubs der Nachversicherung - von BavarianLawyer - 29.12.2021, 20:55
RE: Referendarszeit (Bayern) - Sinn des Aufschubs der Nachversicherung - von BayRef19 - 29.12.2021, 21:21
RE: Referendarszeit (Bayern) - Sinn des Aufschubs der Nachversicherung - von Gast - 29.12.2021, 22:49
RE: Referendarszeit (Bayern) - Sinn des Aufschubs der Nachversicherung - von Praktiker - 30.12.2021, 16:50
RE: Referendarszeit (Bayern) - Sinn des Aufschubs der Nachversicherung - von DonJuansohn - 29.12.2021, 22:30








