27.12.2021, 17:36
(26.12.2021, 10:49)Hesse schrieb: In Hessen nicht nur Chance, sondern fast definitiv den Job!
Sry, aber das ist Unsinn. Es kommt auf die Note des 1. Ex (leider in deinem Fall die Gesamtnote) an.
Vgl.:
Neben der persönlichen Eignung, zu der insbesondere soziale Kompetenz gehört, müssen Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags grundsätzlich in der ersten Prüfung und der zweiten Staatsprüfung mindestens 16 Punkte erreicht haben, wobei der Wert von 8 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten werden darf.
Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend hiervon berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,5 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen.
Die 16 P. müssen stehen.
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Chance auf Justiz - von Gast - 26.12.2021, 00:09
RE: Chance auf Justiz - von Gast - 26.12.2021, 00:33
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