27.05.2013, 12:50
Das 2. Examen braucht man ja nun mal auch dafür, die Zulassung als RA zu erhalten, und nicht nur, um als Richter oder StA zu arbeiten. Ich denke, dass auch daher schon eine schwerwiegende Strafe vorliegen muss, die es rechtfertigt, dem Bewerber die Zulassung zum Referendariat zu verweigern. Alles andere wäre ein unzulässiger Eingriff in die Berufs(wahl)freiheit.
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Referendariat mit Vorstrafe - von Tammi - 23.05.2013, 21:11
RE: Referendariat mit Vorstrafe - von Besserwisser - 24.05.2013, 14:25
RE: Referendariat mit Vorstrafe - von Kapellmeister - 27.05.2013, 12:50
RE: Referendariat mit Vorstrafe - von Tine - 27.05.2013, 13:18