• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Referendariat mit Vorstrafe
Antworten

 
Referendariat mit Vorstrafe
Kapellmeister
Unregistered
 
#3
27.05.2013, 12:50
Das 2. Examen braucht man ja nun mal auch dafür, die Zulassung als RA zu erhalten, und nicht nur, um als Richter oder StA zu arbeiten. Ich denke, dass auch daher schon eine schwerwiegende Strafe vorliegen muss, die es rechtfertigt, dem Bewerber die Zulassung zum Referendariat zu verweigern. Alles andere wäre ein unzulässiger Eingriff in die Berufs(wahl)freiheit.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Referendariat mit Vorstrafe - von Tammi - 23.05.2013, 21:11
RE: Referendariat mit Vorstrafe - von Besserwisser - 24.05.2013, 14:25
RE: Referendariat mit Vorstrafe - von Kapellmeister - 27.05.2013, 12:50
RE: Referendariat mit Vorstrafe - von Tine - 27.05.2013, 13:18


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus