24.08.2018, 10:31
Idee:
vor dem 2. Examen eine Rechtsschutzversicherung abschließen ohne Selbstbeteiligung, die Verwaltungsrecht umfasst und schon im Vorverfahren greift. Gegen den Notenbescheid Widerspruch einlegen und an einen Anwalt mit Spezialisierung auf Prüfungsrecht wenden. Mit Glück bringt es einem ein paar Pünktchen mehr, im schlechtesten Fall ändert sich nichts und man hat ein bisschen Geld an die Versicherung verloren.
Was haltet ihr davon? Wie sind allgemein die Aussichten, bei der Prüfungsanfechtung im 2. Examen etwas herauszuschlagen?
vor dem 2. Examen eine Rechtsschutzversicherung abschließen ohne Selbstbeteiligung, die Verwaltungsrecht umfasst und schon im Vorverfahren greift. Gegen den Notenbescheid Widerspruch einlegen und an einen Anwalt mit Spezialisierung auf Prüfungsrecht wenden. Mit Glück bringt es einem ein paar Pünktchen mehr, im schlechtesten Fall ändert sich nichts und man hat ein bisschen Geld an die Versicherung verloren.
Was haltet ihr davon? Wie sind allgemein die Aussichten, bei der Prüfungsanfechtung im 2. Examen etwas herauszuschlagen?
Nachrichten in diesem Thema
Rechtsschutzversicherung Prüfungsanfechtung - von NRWasdf - 24.08.2018, 10:31
RE: Rechtsschutzversicherung Prüfungsanfechtung - von Erdbär_NRW - 25.08.2018, 13:22
RE: Rechtsschutzversicherung Prüfungsanfechtung - von NRW - 26.08.2018, 08:42