20.12.2021, 09:39
Gerade in Bundesbehörden sind die Anfangsämter idR mit A13/A14 doppelt dotiert, so dass eine Beförderung nach Zeitauflauf ohne weitere Bewerbung erfolgt. Die A15 ist bereits ein Dienstposten, für den eine Bewerbung und entsprechende Beurteilungen notwendig ist. Zeitlich idR frühestens nach ca. 5-6 Jahren. Gerade auf kommunaler Ebene trägt man als A15 häufig viel Personalverantwortung und die Posten sind eher rah gesät. A16 erfordert sehr gute Beurteilungen, eine entsprechend lange Verwendungszeit auf A15, meistens auch noch irgendwelche anderen "Spezialvoraussetzungen" die erfüllt sein müssen und das richtige Netzwerk, das einen fördert.
Ich würde sagen, auf Bundesebene schafft man die A15 bis zur Pensionierung auf jeden Fall. Je nach eigener Leistung und Versetzungsbereitschaft früher oder später. A16 werden schon deutlich weniger, einfach da es sehr viel weniger Dienstposten gibt. Fest planen würde ich damit auf jeden Fall nicht. Auf Kommunaler Ebene klappt die A14 auf jeden Fall, aber danach wird die Luft sehr viel dünner.
Ich würde sagen, auf Bundesebene schafft man die A15 bis zur Pensionierung auf jeden Fall. Je nach eigener Leistung und Versetzungsbereitschaft früher oder später. A16 werden schon deutlich weniger, einfach da es sehr viel weniger Dienstposten gibt. Fest planen würde ich damit auf jeden Fall nicht. Auf Kommunaler Ebene klappt die A14 auf jeden Fall, aber danach wird die Luft sehr viel dünner.
Nachrichten in diesem Thema
Beförderung im ÖD von A13 - von Gast - 18.12.2021, 20:44
RE: Beförderung im ÖD von A13 - von RechtBW - 18.12.2021, 21:50
RE: Beförderung im ÖD von A13 - von Gast - 18.12.2021, 21:53
RE: Beförderung im ÖD von A13 - von Praktiker - 19.12.2021, 11:44
RE: Beförderung im ÖD von A13 - von Gast - 19.12.2021, 11:55
RE: Beförderung im ÖD von A13 - von Gast - 19.12.2021, 15:40
RE: Beförderung im ÖD von A13 - von Gast - 20.12.2021, 09:39
RE: Beförderung im ÖD von A13 - von Gast - 20.12.2021, 11:01


