19.12.2021, 22:33
(19.12.2021, 21:56)Gast schrieb:(19.12.2021, 21:32)DerDa schrieb:(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb: Hallo zusammen,
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.
Dachte ich auch. Die Kammer wollte trotzdem die Bestätigung. Berichte aus BW.
Hat dir deine Kanzlei einfach ne Bestätigung geschrieben? Wie sieht die aus?
Nachrichten in diesem Thema
Kanzleibestätigung? - von 1994 - 19.12.2021, 20:50
RE: Kanzleibestätigung? - von DerDa - 19.12.2021, 21:32
RE: Kanzleibestätigung? - von Gast - 19.12.2021, 21:56
RE: Kanzleibestätigung? - von 1994 - 19.12.2021, 22:33
RE: Kanzleibestätigung? - von Gast2 - 21.01.2022, 20:07
RE: Kanzleibestätigung? - von Gast - 20.12.2021, 10:38