19.12.2021, 21:32
(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb: Hallo zusammen,
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.
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Kanzleibestätigung? - von 1994 - 19.12.2021, 20:50
RE: Kanzleibestätigung? - von DerDa - 19.12.2021, 21:32
RE: Kanzleibestätigung? - von Gast - 19.12.2021, 21:56
RE: Kanzleibestätigung? - von 1994 - 19.12.2021, 22:33
RE: Kanzleibestätigung? - von Gast2 - 21.01.2022, 20:07
RE: Kanzleibestätigung? - von Gast - 20.12.2021, 10:38