19.12.2021, 20:50
Hallo zusammen,
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
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Kanzleibestätigung? - von 1994 - 19.12.2021, 20:50
RE: Kanzleibestätigung? - von DerDa - 19.12.2021, 21:32
RE: Kanzleibestätigung? - von Gast - 19.12.2021, 21:56
RE: Kanzleibestätigung? - von 1994 - 19.12.2021, 22:33
RE: Kanzleibestätigung? - von Gast2 - 21.01.2022, 20:07
RE: Kanzleibestätigung? - von Gast - 20.12.2021, 10:38