19.12.2021, 16:58
"Hinweis für die staatliche Pflichtfachprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis ein-schließlich Juni2022:Die am 01.01.2022 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des „Ge-setzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ und des „Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ werden bis zum 30.06.2022 einschließlich nicht zum Gegenstand der Aufsichtsarbeiten und des Vortrags in der staatlichen Pflichtfachprüfung gemacht. Die Prüferinnen und Prüfer werden darauf hingewiesen, dass diese Neuregelungen bis zum 30.06.2022 einschließlich allenfalls insoweit zum Gegenstand des Prüfungsge-sprächs gemacht werden sollen, als entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 2 JAG NRW 2003 lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird."
Nachrichten in diesem Thema
neues Kaufrecht - NRW - von unb. - 19.12.2021, 16:58
RE: neues Kaufrecht - NRW - von unb. - 19.12.2021, 17:30
RE: neues Kaufrecht - NRW - von KermitNRW - 19.12.2021, 17:51
RE: neues Kaufrecht - NRW - von Joko - 19.12.2021, 18:44
RE: neues Kaufrecht - NRW - von Gast - 19.12.2021, 19:53
RE: neues Kaufrecht - NRW - von Gast0987 - 20.12.2021, 13:23
RE: neues Kaufrecht - NRW - von Gast - 23.01.2022, 15:56
RE: neues Kaufrecht - NRW - von neuu - 13.01.2022, 18:41
RE: neues Kaufrecht - NRW - von Gastt1 - 16.01.2022, 12:46
RE: neues Kaufrecht - NRW - von Gast - 16.01.2022, 14:55
RE: neues Kaufrecht - NRW - von GastNRW1601 - 16.01.2022, 16:53
RE: neues Kaufrecht - NRW - von Gastt1 - 16.01.2022, 18:40
RE: neues Kaufrecht - NRW - von NRW042021 - 23.01.2022, 15:50
RE: neues Kaufrecht - NRW - von Gastui - 24.01.2022, 08:20
RE: neues Kaufrecht - NRW - von Law123 - 22.11.2022, 22:26

