17.12.2021, 18:57
Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten.
Für meine Entscheidung für die GRV spricht auch, dass im Rahmen der Rente aus dem VW bei der Bemessung des von mir selbst zu zahlenden GKV-Beitrags nicht nur (wie bei der GRV) Rentenleistungen zu Grunde gelegt werden, sondern (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) die gesamte „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“. Somit werden auch alle Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung einberechnet.
Wenn ich mir dies nun so alles überlege, kommt mir der Gedanke, dass es unkomplizierter wäre keine Syndikus Zulassung zu beantragen. Oder übersehe ich etwas? Was könnte mein zukünftiger Arbeitgeber gegen eine fehlende Syndikus Zulassung haben? Gerichtlich werde ich voraussichtlich nicht tätig werden.
Für meine Entscheidung für die GRV spricht auch, dass im Rahmen der Rente aus dem VW bei der Bemessung des von mir selbst zu zahlenden GKV-Beitrags nicht nur (wie bei der GRV) Rentenleistungen zu Grunde gelegt werden, sondern (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) die gesamte „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“. Somit werden auch alle Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung einberechnet.
Nun stellt sich mir noch die Frage wie es sich mit den Beiträgen zur GKV verhält, wenn ich mich dafür entscheiden sollte, keine Befreiung bei der GRV zu beantragen und nur einen Mindestbeitrag in das VW einzahle? Sollte ich mich dafür entscheiden, habe ich ja am Ende bei beiden Renten Anwartschaften. Wie bereits gesagt wurde, sind Renten aus dem Versorgungswerk im Alter vollständig zur GKV zu verbeitragen, solche aus der GRV nur mit dem halben Beitragssatz (analog zum Arbeitsentgelt). Ist dann während der Rente für die Berechnung des Beitrags zur GKV der höhere Rentenanspruch entscheidend oder werden die Beitragssätze anteilig berechnet, sodass ich anteilig (je nach Höhe der Rente aus dem VW) den vollen Beitrag zur GKV und anteilig (je nach Höhe der Rente aus der GRV) den halben Beitrag zur GKV zahlen muss? Eigentlich bin ich ja Pflichtmitglied bei der GKV, wenn ich als Mitglied eines VW zusätzlich eine gesetzliche Rente beziehe, während 9/10 der zweiten Hälfte meines Berufslebens Mitglied einer GKV („Vorversicherungszeit“) war und keine hauptberufliche Tätigkeit ausübe. Weiß diesbezüglich jemand etwas Genaueres?
Wenn ich mir dies nun so alles überlege, kommt mir der Gedanke, dass es unkomplizierter wäre keine Syndikus Zulassung zu beantragen. Oder übersehe ich etwas? Was könnte mein zukünftiger Arbeitgeber gegen eine fehlende Syndikus Zulassung haben? Gerichtlich werde ich voraussichtlich nicht tätig werden.
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Syndikusanwalt Rentenversicherung - von Lili Elula - 15.12.2021, 14:48
RE: Syndikusanwalt Rentenversicherung - von Gast - 15.12.2021, 15:10
RE: Syndikusanwalt Rentenversicherung - von Gast Gast - 15.12.2021, 15:21
RE: Syndikusanwalt Rentenversicherung - von Gast - 16.12.2021, 11:11
RE: Syndikusanwalt Rentenversicherung - von Gast Gast - 16.12.2021, 11:56
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