17.12.2021, 00:52
(17.12.2021, 00:32)red60 schrieb:(17.12.2021, 00:10)Gastorus schrieb:(16.12.2021, 14:40)red60 schrieb: Liebe Leute,
ich wurde in der Probezeit gekündigt und habe ein befriedigendes Zeugnis ohne Schlussformel erhalten. Bereits im Kündigungsgespräch teilte man mir mit, dass man mir mit dem Zeugnis Steine in den Weg legen wolle (dazu bereits hier https://forum-zur-letzten-instanz.de/sho...?tid=70069). Gleichzeitig wurde aber mein Name falsch geschrieben und im Zeugnis befinden sich auch Rechtschreibfehler.
Ich habe meinen ehemaligen Chef dazu aufgefordert, die Fehler zu korrigieren und gleichzeitig um eine bessere Benotung gebeten und entsprechende Formulierungen vorgeschlagen. Mit einer Frist von zwei Wochen habe ich darum gebeten, das korrigierte und abgeänderte Zeugnis zukommen zu lassen. Nun sind seitdem Fristablauf 3 Tage verstrichen.
Mir ist klar, dass ich bei einem befriedigenden Zeugnis in der Beweislast bin und gerichtlich eine bessere Note mit Schlussformel kaum durchzusetzen ist. Jedoch ist mein aktuelles Zeugnis im Moment m.M. nicht zu gebrauchen, da, wie oben geschildert, mein Name falsch ist und Rechtschreibfehler vorhanden sind. Dieses kann ich Bewerbungen so nicht beifügen.
Ich gehe davon aus, dass man mich bewusst warten lässt.
So langsam reißt mir der Geduldsfaden, so dass ich eine letzte Aufforderung mit einer max. Frist von 5 Tagen gegenüber meinem alten Chef aussprechen möchte. Gleichzeitig habe ich vor, anzukündigen, Klage auf Zeugnisberichtigung zu erheben. Hierbei würde ich mich selber vertreten, da ich auch im Arbeitsrecht tätig bin.
Bevor ich etwas unbedachtes tue, würde ich gerne nach eurer Meinung fragen, ob meine angedachte Vorgehensweise Sinn macht oder wie man hier am besten vorgehen sollte
Vielen Dank!
Ich würde eine erneute Frist setzen und eine sichere, gleichzeitig möglichst dezidierte Zustellungsoption wählen, d.h.
a) wenn für dich möglich, dort auftauchen, Fristschreiben abgeben und von der Refa eine Empfangsbestätigung unterzeichnen lassen, wonach eben dieses Schreiben mit eben jeneme Inhalt am XYZ abgegeben worden ist oder
b) Zustellung per Gerichtsvollzieher. Ist gleichzeitig eine Watschn wenn der plötzlich in der Kanzlei steht und zeigt, dass dus ernst meinst.
Ansonsten ist das Kind wohl schon weitestgehend in den Brunnen gefallen. Du hättest bereits kurz nach Ausspruch der Probezeitkündigung mit dem AG in Kontakt treten sollen und klären, ob man das nicht "anderweitig regeln kann", zB über eine Rücknahme der Kündigung bei gleichzeitigem Ausspruch Eigenkündigung oder Unterzeichnung Aufhebungsvertrag, dann kann nämlich im Zeugnis stehen "verlässt uns auf eigenen Wunsch" oder "im gegenseitigen Einvernehmen". Das dann am besten mit der gegenseitigen Bekräftigung, sich gegenseitig "keine Steine ....legen zu wollen", wobei man die Grundtendenz des Zeugnisses gleich vereinbart. Reden löst manchmal Probleme.
So wird nun aber immer deutlich, dass man dich in der Probezeit loswerden wollte. Und egal wie du es drehst und wendest, so ganz kommst du aus der Nummer m.E. erstmal nicht mehr raus. Ein befriedigend mit AG Kündigung in Probezeit sagt "der war nix", ein gutes oder sehr gutes Zeugnis mit Probezeitkündigung ist unglaubhaft.
Da du selber Arbeitsrecht machst spare ich mir detaillierte Ausführungen. Nur soviel: es kommt jetzt drauf an, ob du tatsächliche Argumente hast, dass deine Leistungen besser waren (Ausdrucke von Mails mit Lob des Chefs, Bewertungen von Mandanten auf der Homepage, Stundenlisten bez. geleisteter Mehrarbeit) oder zumindest argumentativen Dreck gegen den AG (böse Zustände im Büro, unangebrachte Verhaltensweisen des Chefs, nichteingehaltene Zusagen/Absprachen usw.) hast, um diesen zu einem Einlenken vor Gericht zu bewegen. Manchmal scheuen Kanzleien schon deswegen einen Prozess, weil man ja selbst vor dem örtlichen Arbeitsgericht vertritt (ging mir mal so, hehe).
Eine solche Bewertung kann aber nicht hier in einem Forum erfolgen.
Lieben Dank für deine Ausführungen. Aber ich hätte gar nicht verhindern können, dass das Kind in den Brunnen fällt. Direkt nach der Kündigung musste ich die Kanzlei verlassen. Ich wurde noch dabei beaufsichtigt, dass ich nur meine eigenen Sachen packe und gehe. Hintergrund war für die Kündigung, dass ich mich über einen der Partner ausgiebig beschwert hatte, da er mich schlicht schlecht behandelt hat. Nachdem ich dann die Kanzlei verlassen habe, wurde meine Kündigung gegenüber den anderen Angestellten und einem Kollegen, der mir das mitteilte, damit erklärt, dass "es niemand wagen könne, einem Partner ans Bein zu pinkeln"- O- Ton des Chefs!
Auf die Rücknahme einer Kündigung bzw. die anderen von dir vorgeschlagenen Lösungen hätten die sich nie eingelassen. Dazu kommt ja auch das finanzielle Problem, dass man für das ALG I gesperrt wäre.
Ich hoffe ja auch darauf, dass man einlenkt, um sich einen Prozess zu ersparen.
Zwar kann ich auch dein Argument zu der Kündigung in der Probezeit nachvollziehen, aber wie ich bereits oben sagte, war och vorher knapp zwei Jahre woanders tätig und habe ein gutes Zeugnis aufzuweisen.
In meinem Parallellthread hatte man mir diesbezüglich Hoffnung gemacht, dass eine Probezeitkündigung öfter vorkommt, als man denkt. Ich kann also nur noch retten, was zu retten ist.
Was du schilderst, klingt nach absolut arroganten Arschlöchern. Wichtig ist, dass du dir jetzt keinen Kopf machst, weil du mal an solche Idioten geraten bist, die gibts mehr als genug. Insbesondere wenn man nicht zur Kategorie "VB/Dr/LLM" zählt, trifft man auf Leute die sich gern raushängen lassen, dass man ja bei ihnen Arbeit hat... und vor Arroganz fast zerbersten.
Ich war übrigens selbst mal in einer nicht ganz so krass zerstrittenen, aber ähnlichen Situation ;-).
Nochmal zusammenfassend m.E.:
1.) Erneute Fristsetzung, "nette" Zustellung. Wichtig ist hier noch, dass du nüchtern formulierst, lass deinen Groll nicht raushängen. Du kannst übrigens statt der vor mir vorher vorgeschlagenen Wege auch den weniger invasiven Weg gehen und einfach per Einschreiben, sowie zusätzlich per Fax und Email versenden.
2.) Gedächtnisprotokoll fertigen zu den Hintergründen der Kündigung, falls nicht schon geschehen. Da kommen genau solche Sachen rein wie oben fett markiert.
3.) Bei fruchtlosem Fristablauf ab zum RA. Nimm bitte davon Abstand, dich selbst zu vertreten. Erstens fehlt einem selbst bei sowas der nötige Abstand, weil in jedem Schriftsatz der Groll rauswill, zum anderen hebst du damit mit dem Auftreten eines dritten Kollegen die Sache auf eine andere Ebene.
Ich kenne deine Ex-Chefs nicht, aber ich denke es steht zumindest 50/50, dass die keinen Bock haben auf einen Prozess vor dem örtlichen Arbeitsgericht, bei dem dann einige ehemalige Anwälte der Kanzlei als Zeugen auflaufen müssen. Das muss man denen nur klarmachen. Das überlässt du aber lieber einem Kollegen.
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Probezeitkündigung -Arbeitszeugnis einklagen? - von red60 - 16.12.2021, 14:40
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