17.12.2021, 00:10
(16.12.2021, 14:40)red60 schrieb: Liebe Leute,
ich wurde in der Probezeit gekündigt und habe ein befriedigendes Zeugnis ohne Schlussformel erhalten. Bereits im Kündigungsgespräch teilte man mir mit, dass man mir mit dem Zeugnis Steine in den Weg legen wolle (dazu bereits hier https://forum-zur-letzten-instanz.de/sho...?tid=70069). Gleichzeitig wurde aber mein Name falsch geschrieben und im Zeugnis befinden sich auch Rechtschreibfehler.
Ich habe meinen ehemaligen Chef dazu aufgefordert, die Fehler zu korrigieren und gleichzeitig um eine bessere Benotung gebeten und entsprechende Formulierungen vorgeschlagen. Mit einer Frist von zwei Wochen habe ich darum gebeten, das korrigierte und abgeänderte Zeugnis zukommen zu lassen. Nun sind seitdem Fristablauf 3 Tage verstrichen.
Mir ist klar, dass ich bei einem befriedigenden Zeugnis in der Beweislast bin und gerichtlich eine bessere Note mit Schlussformel kaum durchzusetzen ist. Jedoch ist mein aktuelles Zeugnis im Moment m.M. nicht zu gebrauchen, da, wie oben geschildert, mein Name falsch ist und Rechtschreibfehler vorhanden sind. Dieses kann ich Bewerbungen so nicht beifügen.
Ich gehe davon aus, dass man mich bewusst warten lässt.
So langsam reißt mir der Geduldsfaden, so dass ich eine letzte Aufforderung mit einer max. Frist von 5 Tagen gegenüber meinem alten Chef aussprechen möchte. Gleichzeitig habe ich vor, anzukündigen, Klage auf Zeugnisberichtigung zu erheben. Hierbei würde ich mich selber vertreten, da ich auch im Arbeitsrecht tätig bin.
Bevor ich etwas unbedachtes tue, würde ich gerne nach eurer Meinung fragen, ob meine angedachte Vorgehensweise Sinn macht oder wie man hier am besten vorgehen sollte
Vielen Dank!
Ich würde eine erneute Frist setzen und eine sichere, gleichzeitig möglichst dezidierte Zustellungsoption wählen, d.h.
a) wenn für dich möglich, dort auftauchen, Fristschreiben abgeben und von der Refa eine Empfangsbestätigung unterzeichnen lassen, wonach eben dieses Schreiben mit eben jeneme Inhalt am XYZ abgegeben worden ist oder
b) Zustellung per Gerichtsvollzieher. Ist gleichzeitig eine Watschn wenn der plötzlich in der Kanzlei steht und zeigt, dass dus ernst meinst.
Ansonsten ist das Kind wohl schon weitestgehend in den Brunnen gefallen. Du hättest bereits kurz nach Ausspruch der Probezeitkündigung mit dem AG in Kontakt treten sollen und klären, ob man das nicht "anderweitig regeln kann", zB über eine Rücknahme der Kündigung bei gleichzeitigem Ausspruch Eigenkündigung oder Unterzeichnung Aufhebungsvertrag, dann kann nämlich im Zeugnis stehen "verlässt uns auf eigenen Wunsch" oder "im gegenseitigen Einvernehmen". Das dann am besten mit der gegenseitigen Bekräftigung, sich gegenseitig "keine Steine ....legen zu wollen", wobei man die Grundtendenz des Zeugnisses gleich vereinbart. Reden löst manchmal Probleme.
So wird nun aber immer deutlich, dass man dich in der Probezeit loswerden wollte. Und egal wie du es drehst und wendest, so ganz kommst du aus der Nummer m.E. erstmal nicht mehr raus. Ein befriedigend mit AG Kündigung in Probezeit sagt "der war nix", ein gutes oder sehr gutes Zeugnis mit Probezeitkündigung ist unglaubhaft.
Da du selber Arbeitsrecht machst spare ich mir detaillierte Ausführungen. Nur soviel: es kommt jetzt drauf an, ob du tatsächliche Argumente hast, dass deine Leistungen besser waren (Ausdrucke von Mails mit Lob des Chefs, Bewertungen von Mandanten auf der Homepage, Stundenlisten bez. geleisteter Mehrarbeit) oder zumindest argumentativen Dreck gegen den AG (böse Zustände im Büro, unangebrachte Verhaltensweisen des Chefs, nichteingehaltene Zusagen/Absprachen usw.) hast, um diesen zu einem Einlenken vor Gericht zu bewegen. Manchmal scheuen Kanzleien schon deswegen einen Prozess, weil man ja selbst vor dem örtlichen Arbeitsgericht vertritt (ging mir mal so, hehe).
Eine solche Bewertung kann aber nicht hier in einem Forum erfolgen.
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Probezeitkündigung -Arbeitszeugnis einklagen? - von red60 - 16.12.2021, 14:40
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