14.12.2021, 17:32
Soweit alles richtig. SV-pflichtige Stationsentgelte zählen selbstverständlich für die Berechnung des ALG mit. Wichtig ist natürlich, dass die Arbeitsagentur auch von diesen erfährt, und wie der TE richtig sagt, läuft das in NRW etwas anders als in anderen Bundesländern: dort werden Stationsentgelte normalerweise nicht direkt an den Referendar gezahlt, sondern über das LBV - nach Anrechnung auf die Unterhaltsbeihilfe und Abzug der fälligen Abgaben - an diesen ausgekehrt. Insofern sollte die vom LBV übermittelte Arbeitsbescheinigung eigentlich die korrekten Berechnungsgrundlagen enthalten. Wenn der TE sicher ist, dass das Ergebnis nicht stimmen kann, ist Widerspruch geboten.
In anderen BL ist es demgegenüber notwendig, nicht nur die Besoldungsstelle, sondern auch die jeweiligen Stations-Arbeitgeber jeweils um eine (elektronische) Arbeitsbescheinigung an die BA zu bitten.
In anderen BL ist es demgegenüber notwendig, nicht nur die Besoldungsstelle, sondern auch die jeweiligen Stations-Arbeitgeber jeweils um eine (elektronische) Arbeitsbescheinigung an die BA zu bitten.
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Auswirkung von Stationsentgelten auf ALG1 - von Gast94 NRW - 13.12.2021, 18:30
RE: Auswirkung von Stationsentgelten auf ALG1 - von Tierig23 - 13.12.2021, 18:51
RE: Auswirkung von Stationsentgelten auf ALG1 - von Gast - 13.12.2021, 19:29
RE: Auswirkung von Stationsentgelten auf ALG1 - von Gast - 13.12.2021, 19:44
RE: Auswirkung von Stationsentgelten auf ALG1 - von Gast - 14.12.2021, 16:55
RE: Auswirkung von Stationsentgelten auf ALG1 - von Gast - 14.12.2021, 17:32