07.12.2021, 10:57
(07.12.2021, 10:40)NDS7 schrieb: Kündigen und gehen. Man lebt nur 1x. Ich bin selbst in Personalentscheidungen und den Bewerbungsprozess meiner Kanzlei (T2 im Rechtsgebiet) involviert. Eine "kurze" 1. Station ist überhaupt nicht schlimm. Wichtig ist für uns immer, dass man den Wechselwunsch nachvollziehbar erklären kann. Ganz ehrlich: Alle Entscheider in Kanzleien dürften sich bewusst sein, dass in Bewerbungsgesprächen etc von Kanzleien gelogen wird, dass sich die Balken biegen und alles beschönigt wird. Da ist es kein Wunder, dass junge Anwälte auch mal nach ein paar Monaten wieder abhauen.
Wir werden erst etwas hellhörig, wenn man bspw. drei Stationen mit jeweils einem Jahr hat. Dann hat es schon einen etwas faden Geschmack.. aber bei der ersten Station: Keine Sorge!
Würdet ihr denn jemanden mit der Kombi ausreichend und befriedigend einstellen?
Oder ist das so ein Hinweis a la "ja, bei uns ist das kein Problem, solange du dein doppel Prädikat hast, weil wir an den Leuten einen großen Mangel haben und die sowieso alle einstellen (müssen) außer es gibt eine große red flag"?
Man muss natürlich in einem Job nicht dauerhaft unglücklich sein aber mit einem ausreichend Examen ist der Jobmarkt je nach Region (und eigenem Anspruch) halt auch nicht so einfach. Daher ist die Berufserfahrung schon sinnvoll. Auf jeden Fall würde ich erst nach einem neuen Job suchen und dann kündigen.
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Jobwechsel oder durchhalten - von NRWLER_1991 - 06.12.2021, 16:52
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RE: Jobwechsel oder durchhalten - von NDS7 - 07.12.2021, 10:40
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