05.12.2021, 19:58
(05.12.2021, 13:52)DonJuansohn schrieb: Meines Wissens ist man verpflichtet, den bei der RAK angegebenen Kanzleisitz im Briefkopf anzugeben, sofern man als Anwalt auftritt.
Möchte man seine Privatadresse angeben und dennoch als Anwalt auftreten, muss man bei der RAK eine Zweigstelle oder ggf. eine weitere Kanzlei anmelden.
Genau so hatte ich es auch im Kopf. Heißt aber auch, dass es ausreichend sein sollte mir einen "privaten" Briefkopf zu basteln, so lange dort nur die Adresse meines Arbeitgebers (die ja mein Kanzleisitz ist) auftaucht?
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Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von YoooJurist - 04.12.2021, 14:27
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von omnimodo - 04.12.2021, 15:08
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von YoooJurist - 04.12.2021, 15:22
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von DonJuansohn - 05.12.2021, 13:52
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von YoooJurist - 05.12.2021, 19:58