04.12.2021, 14:27
Moin,
folgende kurze Frage:
Arbeite als angestellter Rechtsanwalt in einer kleineren Kanzlei. Jetzt ist mir privat etwas passiert wo ich so 1.000 - 2.000 Euro Schmerzensgeld bekommen könnte.
Würde mich also am liebsten selbst vertreten und dann zusätzlich noch Rechtsanwaltsgebühren abrechnen um ne schnelle Mark zu machen.
Folgende Fragen/Probleme:
Mein Kanzleisitz ist ja das Büro in dem ich angestellt bin. Mein Chef meinte er hat nix dagegen, sofern ich nicht den Kanzleibriefkopf verwende.
Ist es irgendwie rechtlich problematisch, wenn ich mir jetzt nen eigenen Briefkopf mit meinem Namen, der Kanzleiadresse "Rechtsanwalt xy, Kanzleiadresse z" mache und darunter auftrete?
Die verpflichtende Berufshaftpflicht (die mein Chef zahlt) deckt ja vermutlich nur Fälle ab die unsere Kanzlei führt. Mein privates Vorgehen ist davon vermutlich nicht umfasst? Ist das problematisch? Da ich nur mich selbst vertrete, wäre ich ja mein eigener Haftungsfall so dass niemand Drittes geschädigt werden kann...
Und falls das Vorgehen legit ist und ich den Fall gewinne. Reicht es das Anwaltshonorar dann einfach in meiner nächsten Steuererklärung als "sonstige Einnahmen" oder so zu versteuern? Oder gibt es irgendwelche Vorschriften/Meldepflichten die mir da das Genick brechen könnten?
Freu mich über alle Antworten...danke schonmal
folgende kurze Frage:
Arbeite als angestellter Rechtsanwalt in einer kleineren Kanzlei. Jetzt ist mir privat etwas passiert wo ich so 1.000 - 2.000 Euro Schmerzensgeld bekommen könnte.
Würde mich also am liebsten selbst vertreten und dann zusätzlich noch Rechtsanwaltsgebühren abrechnen um ne schnelle Mark zu machen.
Folgende Fragen/Probleme:
Mein Kanzleisitz ist ja das Büro in dem ich angestellt bin. Mein Chef meinte er hat nix dagegen, sofern ich nicht den Kanzleibriefkopf verwende.
Ist es irgendwie rechtlich problematisch, wenn ich mir jetzt nen eigenen Briefkopf mit meinem Namen, der Kanzleiadresse "Rechtsanwalt xy, Kanzleiadresse z" mache und darunter auftrete?
Die verpflichtende Berufshaftpflicht (die mein Chef zahlt) deckt ja vermutlich nur Fälle ab die unsere Kanzlei führt. Mein privates Vorgehen ist davon vermutlich nicht umfasst? Ist das problematisch? Da ich nur mich selbst vertrete, wäre ich ja mein eigener Haftungsfall so dass niemand Drittes geschädigt werden kann...
Und falls das Vorgehen legit ist und ich den Fall gewinne. Reicht es das Anwaltshonorar dann einfach in meiner nächsten Steuererklärung als "sonstige Einnahmen" oder so zu versteuern? Oder gibt es irgendwelche Vorschriften/Meldepflichten die mir da das Genick brechen könnten?
Freu mich über alle Antworten...danke schonmal
Nachrichten in diesem Thema
Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von YoooJurist - 04.12.2021, 14:27
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von omnimodo - 04.12.2021, 15:08
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von YoooJurist - 04.12.2021, 15:22
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von DonJuansohn - 05.12.2021, 13:52
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von YoooJurist - 05.12.2021, 19:58