Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Kriterium „bekannt und bewährt“
Antworten

 
Kriterium „bekannt und bewährt“
Gasto
Unregistered
 
#2
03.12.2021, 19:07
Bei vielen GKs hilft bekannt und bewährt auf jeden Fall. Es ist aber auch so, dass trotzdem einige GKs an ihren Notengrenzen festhalten. Da habe ich schon beides erlebt.

Kurz gefasst: Die Tätigkeit in einer GK schadet jedenfalls nicht.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Kriterium „bekannt und bewährt“ - von Iskqn - 03.12.2021, 18:52
RE: Kriterium „bekannt und bewährt“ - von Gasto - 03.12.2021, 19:07
RE: Kriterium „bekannt und bewährt“ - von Gast - 03.12.2021, 19:08


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus