03.12.2021, 14:47
Hallo Leute,
Ich habe vor 2 Wochen meine mündliche Prüfung gehabt und weiß noch nicht, wie es weitergehen soll. Ich spiele mit dem Gedanken, mich jetzt für die Justiz zu bewerben, oder erstmal irgendwo als Angestellter RA tätig zu werden und ggf. innerhalb von 3 Jahren (Frist in Bayern) mich bei der Justiz zu bewerben, falls ich das dann immer noch will. Wo es örtlich hingeht, weiß ich leider auch noch nicht. Mit meiner Freundin, die gerade 2. Examen schreibt, habe ich es noch nicht final abgesprochen. Auch deshalb wollte ich erstmal flexibel bleiben und evtl. einen Job als Übergang anfangen. Problematisch finde ich aber folgenden bekannten Satz von der Justiz:
"Die nach dem Anforderungsprofil im Rahmen der persönlichen Eignung erforderliche Einsatzbereitschaft und Ausdauer setzt bei einer Bewerbung aus einem bestehenden Arbeits- oder Dienstverhältnis grundsätzlich die Ausübung der vorangegangenen Tätigkeit für die Dauer von ca. einem Jahr voraus."
Wenn also Anwaltschaft, dann mindestens 1 Jahr.
Frage 1: Falls ich mich für Anwaltschaft entscheide und mir die Justiz offen halten will, verlangt die Justiz in Bayern eine schnelle Einstellungsmöglichkeit. 3 Monate Kündigungsfrist wird (nach Aussage eines Richters bei einem Karriereseminar kürzlich) ungern gesehen. Müsste/Könnte ich dann schon im Arbeitsvertrag Möglichkeiten vereinbaren, mich im Falle der Annahme bei der Justiz schneller lösen zu können, wie Aufhebungsvertrag oder kürzere Kdg-Frist?
Frage 2: Falls ich mich für die direkte Justiz-Bewerbung entscheide, gäbe es dann Jobs, die ich kurzzeitig ausüben könnte, ohne die 1 Jahres-Regel zu verletzen? Ich dachte da an WissMit Anstellung oder so (PJ wird hier ja eher verschmäht).
Ich habe vor 2 Wochen meine mündliche Prüfung gehabt und weiß noch nicht, wie es weitergehen soll. Ich spiele mit dem Gedanken, mich jetzt für die Justiz zu bewerben, oder erstmal irgendwo als Angestellter RA tätig zu werden und ggf. innerhalb von 3 Jahren (Frist in Bayern) mich bei der Justiz zu bewerben, falls ich das dann immer noch will. Wo es örtlich hingeht, weiß ich leider auch noch nicht. Mit meiner Freundin, die gerade 2. Examen schreibt, habe ich es noch nicht final abgesprochen. Auch deshalb wollte ich erstmal flexibel bleiben und evtl. einen Job als Übergang anfangen. Problematisch finde ich aber folgenden bekannten Satz von der Justiz:
"Die nach dem Anforderungsprofil im Rahmen der persönlichen Eignung erforderliche Einsatzbereitschaft und Ausdauer setzt bei einer Bewerbung aus einem bestehenden Arbeits- oder Dienstverhältnis grundsätzlich die Ausübung der vorangegangenen Tätigkeit für die Dauer von ca. einem Jahr voraus."
Wenn also Anwaltschaft, dann mindestens 1 Jahr.
Frage 1: Falls ich mich für Anwaltschaft entscheide und mir die Justiz offen halten will, verlangt die Justiz in Bayern eine schnelle Einstellungsmöglichkeit. 3 Monate Kündigungsfrist wird (nach Aussage eines Richters bei einem Karriereseminar kürzlich) ungern gesehen. Müsste/Könnte ich dann schon im Arbeitsvertrag Möglichkeiten vereinbaren, mich im Falle der Annahme bei der Justiz schneller lösen zu können, wie Aufhebungsvertrag oder kürzere Kdg-Frist?
Frage 2: Falls ich mich für die direkte Justiz-Bewerbung entscheide, gäbe es dann Jobs, die ich kurzzeitig ausüben könnte, ohne die 1 Jahres-Regel zu verletzen? Ich dachte da an WissMit Anstellung oder so (PJ wird hier ja eher verschmäht).
Nachrichten in diesem Thema
Warte-/Orientierungszeit nach Ref überbrücken - von Mosheh - 03.12.2021, 14:47
RE: Warte-/Orientierungszeit nach Ref überbrücken - von GastBW - 15.04.2022, 13:47