02.12.2021, 23:41
Nach meiner Erfahrung kann man in der Urteilsklausur unproblematisches in der Zulässigkeit wirklich knapp halten und vieles weglassen, wie etwa die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs oder die Beteiligtenfähigkeit. Man sollte immer etwas zur statthaften Klage-/Antragsart und zur Klage-/Antragsbefugnis schreiben, aber auch das kann knapp sein, wenn es wirklich kein Problem aufwirft. Meine Erfahrung lehrt mich aber auch, dass in jeder Klausur irgendwo in der Zulässigkeit doch ein Problem gibt.
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Erfahrung Zulässigkeit - von RainerZufall - 02.12.2021, 12:40
RE: Erfahrung Zulässigkeit - von Gast - 02.12.2021, 20:57
RE: Erfahrung Zulässigkeit - von Gast - 02.12.2021, 23:41
RE: Erfahrung Zulässigkeit - von gast768 - 03.12.2021, 19:21