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Erfahrung Zulässigkeit
RainerZufall
Member
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Beiträge: 61
Themen: 20
Registriert seit: Oct 2021
#1
02.12.2021, 12:40
Hallo zusammen,

hat hier jemand Erfahrung (insb. im Examen) damit gemacht, wie es bei dem Korrektor ankommt, wenn man in der Zulässigkeit unproblematisches, aber ausführungsbedürftiges, wirklich kurz und prägnant darstell? Bspw. bei einem Antrag nach § 80 V VwGO schreibt: "Der nach § 123 Abs. 5, § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alternative VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gerichtete Antrag ist statthaft, weil die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers hier kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 212a Abs. 1 BauGB) entfallen ist.“

Hier entfällt praktisch der Hinweis, dass ein Antrag nach 80 V statthaft ist, wenn in der HS eine Anfechtungsklage statthaft und sich diese Abgrenzung nach 123 V richtet. Haltet ihr das für zu knapp ? Wie sind da so eure Erfahrungen? Man kann da ja nämlich erheblich Zeit mit sparen.

Wie handhabt ihr das sonst so mit der Zulässigkeit? Schreibt ihr immer was zur Beteiligtenfähigkeit?
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Nachrichten in diesem Thema
Erfahrung Zulässigkeit - von RainerZufall - 02.12.2021, 12:40
RE: Erfahrung Zulässigkeit - von Gast - 02.12.2021, 20:57
RE: Erfahrung Zulässigkeit - von Gast - 02.12.2021, 23:41
RE: Erfahrung Zulässigkeit - von gast768 - 03.12.2021, 19:21


 

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