27.11.2021, 18:03
(27.11.2021, 17:37)Jurist123 schrieb: Hallo zusammen,
Bei einem Sturz auf einer öffentlichen Straße wegen eines schlaglochs komt ja ein amtshaftungsanspruch in Betracht.
Nun hab ich aber gelesen das in hessen die strasenVRegeln nicht hoheitlich sein sollen wie in anderen Ländern.. dann müsste man über 823 gehen u dort Verkehrssicherungspflicht prüfen. Kann mir jmd sagen weshalb das so ist in hessen und muss das dann privatrechtlich über 823 gehen?
Das hängt damit zusammen, dass es einer besonderen Regelung bedarf, die Verkehrssicherungspflicht hoheitlich auszugestalten und damit § 823 BGB zu sperren; vgl. Zum Beispiel für NRW: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/ju...=167317,11. In Hessen fehlt es an einer solchen Übertragung, sodass es beim § 823 BGB bleibt.
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Verkehrssicherungspflicht - von Jurist123 - 27.11.2021, 17:37
RE: Verkehrssicherungspflicht - von Andreas - 27.11.2021, 18:03
RE: Verkehrssicherungspflicht - von Jurist123 - 27.11.2021, 23:33
RE: Verkehrssicherungspflicht - von Gast - 28.11.2021, 00:04
RE: Verkehrssicherungspflicht - von Andreas - 28.11.2021, 14:12
RE: Verkehrssicherungspflicht - von Jurist123 - 28.11.2021, 16:52
RE: Verkehrssicherungspflicht - von Gast - 28.11.2021, 00:04
RE: Verkehrssicherungspflicht - von Jurist123 - 28.11.2021, 10:20









