22.11.2021, 21:07
- An allseits bekannte Grundlagen erinnere ich dort, wo es erforderlich ist, ggf. mit Nennung des § (eher nur, wenn die Gegenseite einfach Müll vorträgt).
- Abseits davon belege ich meine rechtlichen Ausführungen mit passenden Fundstellen (die ich überprüft und deren Inhalte ich verstanden habe).
- Wenn die Fundstellen exotisch sind oder es die Nachvollziehbarkeit meines Vortrages erhöht, dann nehme ich wörtliche Zitate in den Schriftsatz, wiederum begrenzt auf den Teil, der den für das Verständnis notwendigen Inhalt enhält.
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Schriftsätze - von Gast - 22.11.2021, 17:36
RE: Schriftsätze - von Gast - 22.11.2021, 21:07








