19.11.2021, 13:04
Entweder hier wird sich missverständlich ausgedrück, oder hier wird ein wenig was durcheinander geworfen. Für eine Nebentätigkeit als selbstständiger RA braucht man neben der Zulassung als Syndikus noch eine Zulassung als RA. Daher wurde hier richtigerweise auch schon von Doppelzulassung gesprochen. Nur die Zulassung als Syndikus bzw. der Antrag für eine solche Zulassung bringt einen nicht weiter.
Ich persönlich habe auch eine Doppelzulassung. Das aber auch nur um nach meinem Arbeitgeberwechsel durchgängig im Versorgungswerk zu bleiben. Es mag ganz attraktiv sein, neben dem Unternehmensjob noch ein paar Mandate privat bearbeiten zu können, ich glaube allerdings nicht, dass es da einen finanziellen Mehrwert gibt, der dem Arbeitsaufwand gerecht wird.
Ich persönlich habe auch eine Doppelzulassung. Das aber auch nur um nach meinem Arbeitgeberwechsel durchgängig im Versorgungswerk zu bleiben. Es mag ganz attraktiv sein, neben dem Unternehmensjob noch ein paar Mandate privat bearbeiten zu können, ich glaube allerdings nicht, dass es da einen finanziellen Mehrwert gibt, der dem Arbeitsaufwand gerecht wird.
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Nebenverdienst als Syndikusanwalt - von Gast - 11.11.2021, 15:33
RE: Nebenverdienst als Syndikusanwalt - von Gast - 11.11.2021, 15:37
RE: Nebenverdienst als Syndikusanwalt - von DonJuansohn - 11.11.2021, 16:24
RE: Nebenverdienst als Syndikusanwalt - von Gast - 11.11.2021, 23:49
RE: Nebenverdienst als Syndikusanwalt - von BavarianLawyer - 16.11.2021, 00:22
RE: Nebenverdienst als Syndikusanwalt - von Gast - 16.11.2021, 10:13
RE: Nebenverdienst als Syndikusanwalt - von Gast - 13.11.2021, 15:44
RE: Nebenverdienst als Syndikusanwalt - von Gast - 19.11.2021, 13:04