15.11.2021, 00:19
Bei den Anwaltskosten dürfte – wie gesagt – danach zu differenzieren sein, ob es sich um vor- oder außergerichtliche Kosten handelt. Wenn die vorgerichtlichen Kosten von einer Rechtsschutzversicherung beglichen wurden, fehlt es dem Kläger in der Tat an der Aktivlegitimation, weil der Anspruch des Klägers nach § 86 I 1 VVG qua Legalzession auf den Versicherer übergeht. Die Klage ist in diesem Fall aber nicht schon unzulässig, sondern unbegründet. Anders wäre es, wenn der Kläger prozessstandschaftlich Zahlung an den Versicherer verlangt.
Was die Gerichtskosten angeht, würde ich wohl deinem Lösungsvorschlag folgen.
Was die Gerichtskosten angeht, würde ich wohl deinem Lösungsvorschlag folgen.
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Problem mit selbstständigem Beweisverfahren - von Unsicher - 14.11.2021, 17:06
RE: Problem mit selbstständigem Beweisverfahren - von Gast - 14.11.2021, 17:36
RE: Problem mit selbstständigem Beweisverfahren - von Unsicher - 14.11.2021, 18:48
RE: Problem mit selbstständigem Beweisverfahren - von Gast - 15.11.2021, 00:19
RE: Problem mit selbstständigem Beweisverfahren - von Praktiker - 15.11.2021, 00:28
RE: Problem mit selbstständigem Beweisverfahren - von Unsicher - 15.11.2021, 01:40
RE: Problem mit selbstständigem Beweisverfahren - von Praktiker - 15.11.2021, 17:33
RE: Problem mit selbstständigem Beweisverfahren - von Gast - 16.11.2021, 10:40

